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Geschrieben von Morgaine am 30.08.2016 um 20:05:

  Basisprüfung - was fürn Halfter ?

Ich finde nichts in den Regeln dazu, was ein Jungpferd denn nun am Kopf tragen darf/soll.
Was bitte ist denn "versicherungstechnisch geeignet" ???
Ich kenne halt normaler Halfter oder Vorführhalfter, bei älteren Pferden manchmal auch eine Trense. Wäre ein Kappzaum auch erlaubt, weiß das jemand ?

Im Regelwerk steht:

"(...)
3.2.3 IPZV-Materialprüfung Basisprüfung
(...)
3.2.3.1 Ausrüstung
Siehe 3.2.2.1
(...)"


und dort:

"(...)

3.2.2.1 Ausrüstung

Ein- und zweijährige Pferde unbeschlagen. Drei- bis vierjährige Pferde unbeschlagen oder rundherum mit gleichen Eisen beschlagen, Eisen maximal 8 mm dick und 22 mm breit (analog den FIZO-Vorgaben), maßgeblicher Termin: der 1.1. des Jahres.

Erlaubt: Kleine Stollen oder Stifte (Anbringung Bereich der Trachten am offenen Ende des Eisens) nicht erlaubt: Platten, Keile, Lederringe, Glocken oder andere Schutzmaterialien Die Hufe und insbesondere die Huflänge müssen angemessen sein.
Pferde müssen in versicherungstechnisch geeigneter Halfterung vorgestellt werden

(...)"


M.



Geschrieben von Helmingur am 30.08.2016 um 20:28:

 

Mir hat mal jemand erzählt, Trense wäre nicht so gern gesehen.
Ob das stimmt, weiß ich aber nicht, ich hab da nicht viel mit zu tun.

Ich würde ein schlichtes, normales Halfter oder ein Vorführhalfter nehmen.



Geschrieben von Vinja am 31.08.2016 um 07:48:

 

Cih kann jetzt nur von den ganzen Prüfungen berichten die ich schon gesehen habe. Die Mehrzahl trug ein Vorführhalfter aber auch Lederhalfter und ein kolumbianisches Bosal war schonmal dabei. Ein Kappzaum habe ich noch nie gesehen und Trense finde ich nicht angebracht.
Bei der letzten Prüfung wurden zwei Pferde mit einem stinknormalen schäbbigen Stallhalfter präsentiert-benotet wurden sie trotzdem großes Grinsen



Geschrieben von Lind am 31.08.2016 um 09:01:

 

Ich glaub, vorstellen kannst du das Pferd mit jedem Halfter. Trense finde ich auch nicht angebracht.
Allerdings sieht eben ein Vorführhalfter schon schicker und edler aus. Aus Fotografensicht rate ich immer allen Leuten von Stallhalftern ab, weil der Kopf nicht so gut zur Geltung kommt.
Bei den Richtern ist das sicher ähnlich. Sie benoten das, was sie sehen. Wenn der Kopf mit einem riesigen Halfter vollgekleistert ist, wirkt er eben nicht so schön. Man kann sich zwar ein Halfter "wegdenken", aber das klappt meistens nicht sooo gut. Unser Gehirn lässt sich vom Gesehenen beeinflussen.



Geschrieben von Lexi am 31.08.2016 um 09:04:

 

Was wäre mit einem sehr schlichten Knotenhalfter, das ist ja etwas filigraner?



Geschrieben von Morgaine am 31.08.2016 um 09:52:

 

Ich habe inzwischen sowohl Vorführhalfter als auch Lederhalfter und gucke heute mal was netter aussieht - meine SB möchte ihren Hengst gerne mit (nicht klobigen) Kappzaum vorstellen weil er den gewohnt ist.
Habe den noch nie bei einer Materialprüfung gesehen, aber erlaubt ist er schon ?!

Trense habe ich schon auf mehreren Fotos von Materialprüfung-Siegerpferden gesehen, waren dann aber meist schon Vierjährige.

M.



Geschrieben von Atli am 31.08.2016 um 10:02:

 

Knotenhalfter finde ich unpassend



Geschrieben von Zambezi am 31.08.2016 um 10:19:

 

Ich würde Halfter oder Vorführhalfter verwenden. Mit einem Kappzaum würde ich niemals ein Pferd frei laufen lassen, das finde ich zu gefährlich.
Außerdem möchte man bei einer Materialprüfung ein Pferd sehen, das leicht und angenehm im Handling ist und auch mit einem normalen Halfter problemlos beherrschbar. Wenn ein Pferd ausrüstungstechnisch vom Herkömmlichen abweicht, macht das evtl. keinen so guten Eindruck..
Im Zweifelsfall würde ich einfach mal alles an Ausrüstung einpacken und vorher bei den Richtern nachfragen.



Geschrieben von Wisy am 31.08.2016 um 11:49:

 

Wenn du ein Vorführhalfter hast, dann nimm das auf jeden Fall! Richter (und vor allem die vom IPZV) sind Gewohnheitstierchen, die mögen das am liebsten, wenn sie etwas sehen, was sie schon lange so kennen... Augenzwinkern

Kappzaum halte ich auch für unpassend und Knotenhalfter könnte auch nicht gut angesehen sein.



Geschrieben von Velvakandi am 31.08.2016 um 12:59:

 

Das seh ich auch so, aus politischen Gründen immer den Zaum nehmen, den die Richter sehen wollen. Ist doch völlig egal ob ein lila-grün-kariertes Hundegeschirr ( Augenzwinkern ) auch erlaubt wäre. Wenn ich meinen Hengst vorstelle und die ganzen Kosten und Mühen auf mich nehme um ihn später gut vermarkten zu können, dann lasse ich das Ganze doch nicht an einem Halfter vs Kappzaum Problem scheitern? Ein Pferd kann man viel problemloser an eine neue Zäumung gewöhnen als eine Horde Richter, das ist da deutlich flexibler Augen rollen



Geschrieben von Wisy am 31.08.2016 um 13:01:

 

Velvakandi, you made my day sehr lustig



Geschrieben von Mósa-mín am 31.08.2016 um 15:26:

 

Velvakandi, auf den Punkt gebracht großes Grinsen

Kappzaum und Knotenhalfter finde ich allein deshalb schon unpassend, da beides Arbeitsutensilien sind. Vom optischen Punkt mal ganz zu schweigen.
Ich würde immer ein Vorführhalfter wählen, oder ein elegantes Lederhalfter.



Geschrieben von glumur am 31.08.2016 um 18:12:

 

ein !farblich schlichtes! Knotenhalfter finde ich persönlich eigentlich schicker als ein "normales" recht breites Lederhalfter. Weil es oft mehr vom Kopf frei lässt.
Verwenden würde ich es aber auch vermutlich nicht. Eben weil man da ganz schnell in einer "Schublade sitzt" und das muss ja nicht.
Bei Kappzaum (oder auch Trense) würde ich mich, wäre ich der Richter, auch fragen, ob es da einen Zusammenhang mit schwierigem Händling geben könnte.

viel Erfolg mit deiner Hübschen!


editwegen Rechtschreibfehlern die immer erst hinterher auftauchen cool



Geschrieben von Lind am 31.08.2016 um 19:12:

 

Ich hab mal vor einiger Zeit zwei Fotos von einer Stute gemacht. Einmal mit einem wirklich schönen Stallhalfter, einmal mit Vorführhalfter.



Eine schönen Kopf hat sie auf beiden Bildern, aber mit Vorführhalfter kann man ihn auch sehen. smile



Geschrieben von Brun am 28.07.2020 um 10:40:

 

Hallo zusammen,

ich greife mal diesen Thread zur Basisprüfung auf, aber mit einer Frage zum Beschlag.

Und zwar möchte ich meine Stute (6 Jahre) gerne im Herbst vorstellen, da ich mittelfristig gerne ein Fohlen aus ihr ziehen möchte.

In den Regularien steht nun folgendes zum Beschlag:
3.2.2.1 Ausrüstung
- Ein- und zweijährige Pferde unbeschlagen.
- Drei- bis vierjährige Pferde unbeschlagen oder rundherum mit gleichen Eisen beschlagen,
- Eisen maximal 8 mm dick und 22 mm breit (analog den FIZO-Vorgaben),
maßgeblicher Termin: der 1.1. des Jahres.
- Erlaubt: Kleine Stollen oder Stifte (Anbringung Bereich der Trachten am offenen Ende des
Eisens)
- nicht erlaubt: Platten, Keile, Lederringe, Glocken oder andere Schutzmaterialien
- Die Hufe und insbesondere die Huflänge müssen angemessen sein.
- Pferde müssen in versicherungstechnisch geeigneter Halfterung vorgestellt werden



Ist es egal wie die Pferde >4 Jahre beschlagen sind?
Meine Stute ist 5gängig und hat aktuell vorne 10er Eisen drauf.
Weiß das vielleicht jemand?



Geschrieben von Baron am 28.07.2020 um 11:34:

 

ich hab hier: http://legacy.ipzv.de/xfiles_a6/1114509795_2.pdf folgendes gefunden:

10.1.3 Hufeisen: Die Größe des Hufeisens muss der Hufgröße und Hufform
entsprechen; die Differenz des Umfangs der Vorder- und Hintereisen darf nicht
mehr als 4 cm betragen; die Schenkelenden dürfen nicht umgebogen sein. Das
Eisen darf höchstens 10 mm dick und 23 mm breit sein und muss eine
gleichmäßig verlaufende Form haben. Das Material des benutzten
Hufbeschlags darf das spezifische Gewicht von handelsüblichen
Schmiedeeisen nicht überschreiten.



Geschrieben von Tess am 28.07.2020 um 12:21:

 

Soweit ich weiss gilt beim IPZV was den Beschlag angeht entweder ganz oder gar nicht. Also nur vorne geht nicht. Du müsstest sie auch hinten beschlagen lassen.
Ich gehe mal davon aus, gemäss der Zuchtrichtlinien rundrum mit max. 8er Eisen.



Geschrieben von Brun am 28.07.2020 um 12:45:

 

Der Abschnitt den ich oben zitiert habe, stammt übrigens aus der Zuchtordnung, die man auf ipzv.de einsehen kann.

Ich glaube deine Bestimmungen @Baron sind die, die für Turniere gültig sind.


Ja, sie ist rundherum beschlagen, aber halt hinten 8er vorne 10er aktuell.
Vielleicht kann mir mein Hufschmied was dazu sagen?
Oder wen kann man sonst fragen? Den Schauleiter?



Geschrieben von Atli am 28.07.2020 um 15:42:

 

Du hast es doch selbst zitiert:

"rundherum mit gleichen Eisen beschlagen sein" Augenzwinkern



Geschrieben von Brun am 28.07.2020 um 15:45:

 

Zitat:
Original von Atli
Du hast es doch selbst zitiert:

"rundherum mit gleichen Eisen beschlagen sein" Augenzwinkern



ja, aber man könnte es auch so verstehen, dass es nur für die Pferde bis 4 Jahre gilt...das ist meine Frage...


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