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Geschrieben von Raio am 30.08.2010 um 22:05:

Fragezeichen Versichert beim Proberitt ?

Hallo,
nächstes Wochenende kommt eine Kaufinteressentin, um Raio Probe zu reiten. Wie sieht es dabei eigentlich mit der Versicherung aus ? Raio ist normal haftpflichtversichert, aber ich habe keine gesonderte Unfallversicherung für Fremdreiter. Wenn beim Proberitt der Interessentin was passiert, muss ich befürchten, in Regress genommen zu werden ? Ist es ratsam, sich von der Interessentin eine entsprechende Erklärung über Reiten auf eigene Gefahr unterzeichnen zu lassen oder ist das juristisch eh wertlos ?
Ich versuche auch noch mal, jemand bei meiner Versicherung zu erreichen, aber ich befürchte, die Auskunft ist dann ein bisschen parteiisch...

Gruß Beate



Geschrieben von Baron am 31.08.2010 um 08:39:

 

Eine Erklärung das sie kein Schmerzensgeld verlangt ist sicher "nicht wertlos", aber Ansprüche die ggf die Kranken oder Rentenversicherung an dich stellen kann die Reiterin nicht ausschließen.
Normalerweise zahlt aber die Haftpflicht solche Schäden, denn es handelt sich ja nicht um eine Reitbeteiligung die regelmäßig reitet sondern um einen Proberitt.



Geschrieben von Naggur am 31.08.2010 um 09:00:

 

Jup - das Fremdreiterrisiko ist normalerweise über die Tierhalterhaftpflicht abgedeckt, sofern das Pferd nicht gegen Entgelt oder eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird. Das müsste aber auch den Versicherungsbedingungen zu entnehmen sein.



Geschrieben von avalon am 01.09.2010 um 14:59:

 

hallo,

wenn du dir unsicher bist, "ruf doch einfach mal an".

Ein Versicherungsfall wird immer am bestehenden Fall beurteilt.
Wenn deine Interresentin reiten kann und die Verkaufsverhandlung damit abgeschlossen ist, dann ist sie sicherlich haftpflichtversichert.
Wenn sie aber nicht kann, muß sie nicht unbedingt mitversichert sein. Und wenn sich der Vorgang x- mal wiederholt, kann es auch sein, dass sich die Versicherung nicht mehr in der Haftung sieht.

Bei einer Versicherung mußte ich das Pferd, während der Verkaufsphase, für Fremdreiter versichern, weil ja auch das Risiko für die Versicherung stieg.

grüße



Geschrieben von Gosa am 03.02.2011 um 12:25:

 

Bei meiner Versicherung dürfen fremde Personen mit meinem Pferd reiten. Vorrausgesetzt sie tragen einen Helm.
Sogar ohne Sattel und wenn ich mich jetzt nicht täusche ist auch gebisslos erlaubt. Aber nagelt mich hier nicht fest, wegen dem gebisslos. Da bin ich nicht 100%ig sicher.
Ich hatte mal eine RB.
Jetzt reite nur noch ich meine beiden Ponys.
Wenn meine kleine Schwester (26 Jahre Augenzwinkern ) zu Besuch kommt, reitet sie auch - mit Helm und Sattel und Gebiss, wie ich auch cool

Als ich beim Probereiten war, hatte ich auch einen Helm auf. Ich wurde extra darauf hingewiesen.

Ich an Deiner Stelle würde unbedingt darauf bestehen.

Viel Erfolg



Geschrieben von Horsegirl am 12.12.2012 um 10:06:

 

Ich habe genau diesen Fall im Sommer gehabt. RB ist vom Pferd gefallen. Mit Krankenhausaufenthalt, Arbeitsausfall und und und.

Inzwischen ist die RB wieder gesund, aber die Krankenkasse hat sich wegen des Schadens an mich gewandt.

Ich habe eine Pferdehaftpflichtversicherung mit Fremdreiterrisiko. Dort habe ich erfahren das der Schaden abgedeckt ist.

Das ist aber nicht bei jeder RB so. Meine RB reitet unregelmäßig und kostenfrei also quasi als Freundschaftsdienst.

Man kann sich mit einer schriftlichen Erklärung des Reiters auch absichern. Das werde ich für die Zukunft auf jeden Fall tun. Einen entsprechenden Schrieb habe ich bereits aus dem Internet.



Geschrieben von Baron am 12.12.2012 um 11:13:

 

Horsegirl, du kannst ich nicht gegen Ansprüche des Krankenhauses oder schlimmstenfalls der Rentenversicherung mit einem Schriftstück "absichern".
Nur gegen Privatansprüche wegen möglichem Schmerzensgeld



Geschrieben von Silke am 12.12.2012 um 14:17:

 

... abgesehen davon ist es ein Unterschied, ob jemand Fremdes regelmäßig (= Reitbeteiligung etc.) oder nur einmal (Verkauf) reitet.
Bei meiner Versicherung war es so, dass einmaliges Reiten bzw. sogar reiten ohne Gebühr mit versichert ist, wenn die Rb mir was zahlt fürs Reiten, dann war es nicht mit versichert.
Aber das ist bei jeder Versicherung anders - ebenso wie die Beiträge.



Geschrieben von Horsegirl am 12.12.2012 um 18:01:

 

Die Information, daß ich eine schriftliche Vereinbarung mit der RB machen kann stammte von meinem Versicherer. Meine RB wurde übrigens von ihre GKV gefragt, ob wir so eine Vereinbarung hätten.



Geschrieben von Topsy am 13.12.2012 um 12:08:

 

Ich bin bei der Trowe versichert und da ist in einem günstigen Jahresbeitrag alles mitversichert, was man sich denken kann: RB, Fremdreiter, Kutschefahren, Turnierteilnahme etc etc.

Bezüglich ohne Sattel oder gebisslos habe ich gar nicht nachgedacht und glaube steht auch nicht extra drin. Es ist eben alles versichert und dann denke ich, dass so etwas grundsätzlich auch mitversichert ist.

Müsste da extra nachfragen, aber sofern ich weiss, ist eben "alles mitversichert" und kann deshalb die Trowe nur empfehlen. Die haben hinzu spezielle Sondertarife für die "kleineren Pferde" und alle möglichen Spezialrassen (auch wenn diese dann doch grösser sein sollten Zunge raus ) .... u.a. QH, TWH, MF etc etc.



Geschrieben von Baron am 13.12.2012 um 13:38:

 

Horsegirl: spätestens wenn die Krankenversicherung mehrere 1000Euro zu zahlen hat wegen einer OP die von deinem Pferd "verursacht" wurde, wird sie sich an dich wenden als Tierhalter.

Such dir lieber eine Versicherung die dieses Risiko sowieso abdeckt, dann kannst du ruhiger schlafen ;-)


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