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Geschrieben von Atli am 28.01.2014 um 13:39:

  Kein Stammbuch II mehr?

... oder wie soll ich diesen Artikel verstehen:

http://www.st-georg.de/news/detail.php?class=6&objectID=15876

Viele Grüße aus der Eifel
Astrid



Geschrieben von Wisy am 28.01.2014 um 14:06:

 

ich glaube, hier solltest du schon einige Antworten finden...

ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass diese Zuchtverbandsordnung, die erst 2011 aufgestellt wurde, seit 01.01.14 außer Kraft gesetzt wurde? Das hätte doch der Verband (hoffentlich) seinen Mitgliedern mitgeteilt? geschockt



Geschrieben von rivera am 28.01.2014 um 19:01:

 

die übergangfrist für die umorganisationder leistungsprüfungen endete am 31.12.2013, seit dem 1.1.2014 sind dafür die zuchtverbände zuständig. so lese ich das.
wenn der st georg-artikel aber stimmt, wird es wohl dazu führen, dass noch mehr hengste sehr früh in die leistungsprüfung gehen - nicht im sinne der pferde m.e.
buch 2 wird bestimmt nicht abgeschafft, es wurde ja sogar noch zusätzlich eine schlechtere einstufung eingerichtet für die pferde, die die normen nicht erfüllen, aber aufgrund eu-recht wegen korrekter abstammung nicht aus der zucht ausgeschlossen werden dürfen.



Geschrieben von Atli am 28.01.2014 um 20:44:

 

Also ich lese den St. Georg-Artikel so, dass nur noch geprüfte Hengste zum Deckeinsatz kommen sollen, also keine mehr ins HB II kommen. Wozu sonst weiße Papiere? Bzw. was bedeuten diese verwirrt

Wie das mit der EU zu vereinbaren ist, keine Ahnung???

Viele Grüße aus der Eifel
Astrid



Geschrieben von rivera am 28.01.2014 um 21:24:

 

ich verstehe das auch nicht so wirklich, weil es dieser gegenteiligen zwangslage, kein pferd ausschliessen zu dürfen, egal wie schlecht es ist, zuwiderläuft.
gibt es dann nur noch entweder nachkommen von sofort! geprüften pferden, die die regulären papiere bekommen oder nachkommen die "schrottpapiere" bekommen??
man muss dabei ja auch im kopf behalten, dass viele rassen ihre hengste 2 1/2 jährig kören lassen. sollen die mit knapp 3 vor ihrer ersten decksaison schon geprüft werden??



Geschrieben von Mior1 am 29.01.2014 um 06:48:

 

jedenfalls ist HB1 und HB 2 nicht mehr so zu sehen wie früher, das ist jetzt differenzierter und wahrscheinlich muss sich da auch erst einiges richtig herausstellen, wie es laufen soll

bin mir nicht so sicher, dass die Verbände es selber schon so richtig wissen

früher war es z.B. so, dass die Fohlen von einem HB2 Hengst nicht zur Körung vorgestellt werden konnten, weil die Fohlen zwar gezwungen durch EU Recht Papiere bekamne aber der Hengst nicht zuchtberechtigt war

jetzt kann auch ein Hengst im HB 2 landen, der zuchtberechtigt ist und dessn Fohlen auch wieder gekört werden können und ein Anrecht auf volle ZUchtzulassung haben, aber der Hengst muss geprüft sein, es gibt jetzt eine Abstufung, mit der Note von x bis y HB 2 über y HB1, nicht HB1 bedeutet höhere Gebühren und keine Veröffentlichung im Hengstverteilungsplan, aber eben trotzdem volle offizielle Zuchterlaubnis

ungeprüfte Hengste dürfen dagegen gar nicht mehr decken



Geschrieben von Wisy am 29.01.2014 um 08:38:

 

Zitat:
Original von Mior1
ungeprüfte Hengste dürfen dagegen gar nicht mehr decken


ob die Viecher das auch wissen? großes Grinsen sorry, passte gerade so gut Augenzwinkern

Die Züchter unter euch sollten vielleicht mal ne Anfrage bei ihrem zuständigen Zuchtwart machen?



Geschrieben von rivera am 29.01.2014 um 09:29:

 

Zitat:
Original von Mior1
ungeprüfte Hengste dürfen dagegen gar nicht mehr decken


das würde aber m.e der eu-regelung widersprechen....
zum glück habe ich keinen hengst und muss mich nicht durch das chaos wühlen. wäre aber trotzdem mal gut zu wissen....



Geschrieben von Atli am 29.01.2014 um 10:16:

 

Zitat:
Original von rivera
man muss dabei ja auch im kopf behalten, dass viele rassen ihre hengste 2 1/2 jährig kören lassen. sollen die mit knapp 3 vor ihrer ersten decksaison schon geprüft werden??

Dafür gibt es z.B. bei den Isländer die Jungpferde-FEIF - das ist also kein Problem und altersgerecht.

Ich schreib mal unserer Zuchtwartin eine Mail ...

Viele Grüße aus der Eifel
Astrid



Geschrieben von fjoerdis am 29.01.2014 um 11:40:

 

Zitat:
Original von rivera
Zitat:
Original von Mior1
ungeprüfte Hengste dürfen dagegen gar nicht mehr decken


das würde aber m.e der eu-regelung widersprechen....
zum glück habe ich keinen hengst und muss mich nicht durch das chaos wühlen. wäre aber trotzdem mal gut zu wissen....


Wow, Rivera, das war Dein 5.000ster Beitrag! großes Grinsen
*gerade so nebenbei festgestellt*
*Blumenstrauß überreich* großes Grinsen Augenzwinkern



Geschrieben von Cossa99 am 29.01.2014 um 12:03:

 

Also HB II wird nicht abgeschafft, weiterhin werden ungeprüfte Hengste oder Hengste, die die Leistungsgrenze nicht schaffen, aber die gesundheitlichen Regeln erfüllen und vorgestellt wurden, dort eingetragen.

Die jeweiligen Zuchtbedingungen sind in den Besonderen Bestimmungen eingetragen.

Beim Islandpferd wird, anders als bei einigen Warmblutrassen, allerdings nicht daraufgeachtet, dass der Vater und Vatervater und Vatervatervater jeweils auch im HB 1 eingetragen sein mußte, sondern es werden alle Hengste eingetragen: "deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang)" und die eine entsprechend Prüfung abgelegt haben.

Beim Islandpferd gibt es ebenfalls noch weiterhin die Abstammungsnachweise für alle "Hauptabteilungsnachkommen" (also auch HB II und SB II-Nachkommen), nur die Nachkommen der Anhangpferde erhalten Geburtsbescheinigungen

Und Anhangpferde sind alle reinrassigen Islandpferde, die nicht vorgestellt werden (also quasi nur auf dem Papier existieren) und deshalb die Bedingungen von HB I oder HB II bzw SB I oder SB II nicht erfüllen

Ich bin im Moment ziemlich gut im Thema, da ich bei der Erstellung des Zuchtprogramms des Aegidienbergers seit 2011 versuche alle juristischen und formalen Hürden zu umschiffen und wir gerade mit dem LWM in Münster über den Sinn oder Nichtsinn von "Anhang"-Pferden diskutieren.



Geschrieben von Atli am 29.01.2014 um 12:16:

 

Sind diese beiden Aussagen nicht widersprüchlich verwirrt

Zitat:
Original von Cossa99
Also HB II wird nicht abgeschafft, weiterhin werden ungeprüfte Hengste oder Hengste, die die Leistungsgrenze nicht schaffen, aber die gesundheitlichen Regeln erfüllen und vorgestellt wurden, dort eingetragen.


Zitat:
Original von Cossa99Und Anhangpferde sind alle reinrassigen Islandpferde, die nicht vorgestellt werden (also quasi nur auf dem Papier existieren) und deshalb die Bedingungen von HB I oder HB II bzw SB I oder SB II nicht erfüllen


Meine Stuten sind alle ungeprüft, - hat das ab jetzt (Papier-)Konsequenzen?
Oder ist die Beurteilung durch das Stammbuch als erforderliche Prüfung ausreichend?

Viele Grüße aus der Eifel
Astrid



Geschrieben von Wisy am 29.01.2014 um 12:19:

 

Oha


*nixversteh* muss ich aber ja GsD auch nicht...



Geschrieben von Cossa99 am 29.01.2014 um 13:49:

 

Hallo Atli

Die Stuten werden ungeprüft in SB II eingetragen:

(2.3) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
· deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
· deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
· die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
· die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen

Die Überprüfuung der Identität ist im Regelfall beim ersten Fohlen-Chip-Termin geschehen, die Gesundheitsbeeinträchtigung wird per Augenschein beurteilt

Die Hengste werden ungeprüft in HB II eingetragen:

(1.3) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
· die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,
· deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
· deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
· die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
· die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (cool ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen,

die Hengste werden bei der Körung vorgestellt und auf "Zuchttauglichkeit" überprüft

In den Anhang können Pferde kommen, die zwar korrekte Eltern haben, aber sonst nicht präsentiert werden können oder gesundheitliche Bedenken haben oder nicht zuchttauglich sind (also der Hengst mit dem Karpfengebiß).



Geschrieben von rivera am 29.01.2014 um 18:39:

 

Zitat:
Original von fjoerdis
Zitat:
Original von rivera
Zitat:
Original von Mior1
ungeprüfte Hengste dürfen dagegen gar nicht mehr decken


das würde aber m.e der eu-regelung widersprechen....
zum glück habe ich keinen hengst und muss mich nicht durch das chaos wühlen. wäre aber trotzdem mal gut zu wissen....


Wow, Rivera, das war Dein 5.000ster Beitrag! großes Grinsen
*gerade so nebenbei festgestellt*
*Blumenstrauß überreich* großes Grinsen Augenzwinkern


jetzt, wo du es schreibst: stimmt, runde zahl.
danke für die blumen Herzaugen

cossa99: danke für deinen beitrag.
dann bleibt ja im grunde alles, wie es ist, nur dass ev. hengste, die alle bedingungen für das buch 1 erfüllen, so lange in buch 2 notiert werden, bis sie die leistungsprüfung abgelegt haben. richtig?



Geschrieben von Carlotta am 30.01.2014 um 13:12:

 

Nach meinen Infos ist das ganze auch noch nicht endgültig abgesegnet.
Den Warmbluthengsthaltern entgeht so eine halbe Saison. Bei den Preisen für einen Siegerhengst, denken die auch wirtschaftlich.
Angestossen wurde das ganze unter anderem auch dadurch, das der Hengst Sir Savoy (sandro hit-lanthan), vor dem 30 tage Test verstorben ist, und die Fohlen letztendlich doch volle Papiere bekommen haben.
Grundsätzlich eine gute Sache, denke aber auch da werden schnell ungewollte Auswüchse kommen.
Das die Hengste später gearbeitet werden, glaube ich leider nicht.



Geschrieben von Bleikur am 02.02.2014 um 09:58:

 

Zitat:
Original von rivera
dann bleibt ja im grunde alles, wie es ist, nur dass ev. hengste, die alle bedingungen für das buch 1 erfüllen, so lange in buch 2 notiert werden, bis sie die leistungsprüfung abgelegt haben. richtig?

Kenne mich nicht bseonders gut mit Hengsten aus, aber ist es nicht bei Isländern auch so, dass sie automatisch ins HB II kommen, wenn sie bis zum Alter von 6 Jahren keine FIZO über 7,5 abgelegt haben? Hab mich die Tage nämlich bei einem Hengst gewundert, über den ich keine FIZO-Ergbnisse finden konnte, er aber lt. Ponyverband im HB I eingetragen ist (er ist 8 Jahre alt).



Geschrieben von Atli am 02.02.2014 um 11:03:

 

Vielleicht hat der Hengst noch eine Prüfung nach IPO abgelegt?

Fürs HB I ist eine gerittenen FEIF-Prüfung mit 7,5 und mehr (m.W. nach) Voraussetzung.

Viele Grüße aus der Eifel
Astrid



Geschrieben von Bleikur am 02.02.2014 um 11:15:

 

Werden denn noch Prüfungen nach IPO abgenommen? Dachte, ich hätt mal gelesen, dass es die seit ein, zwei Jahren nicht mehr gibt?



Geschrieben von Atli am 02.02.2014 um 11:25:

 

Im Prinzip gibt es die einige Jahre nicht mehr im Angebot. Eine wurde nochmal am Grenzlandhof angeboten, weiß aber nicht mehr wann ... Die Zeit vergeht so schnell Augenzwinkern

Viele Grüße aus der Eifel
Astrid


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