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--- Frage zum Thema Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde und Equidenpass (http://www.dasgangpferdeforum.de/thread.php?threadid=7452)
Geschrieben von jessigina am 06.02.2014 um 19:55:
Frage zum Thema Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde und Equidenpass
Ich habe folgendes Problem was mich bis Heute beschäftigt vllt kann mir jemand Helfen auf ein Paar Antworten.
Und zwar geht es darum das ich bis zum Ende August letzten Jahres,
Besitzerin eines 3 Jährigen Haflingerwallachs War...
Ich habe ihn von Fohlen auf an gehabt,
Mein Ex hatte ihn Damals mit mir zusammen gekauft, er hatte mir gehört,
ich hatte mich von meinem Ex getrennt, und da hieß es auch noch es sei mein Pferd er hat mir den Equidenpass und die Eigentumsurkunde mitgegeben,
bis dahin war auch noch alles gut, nach ca 1 monat kam er dann an und hielt mir ein Kaufvertrag von 2010 Unter die Nase wovon ich nichts wusste und hat so das Pferd an sich genommen und mir gedroht mit Polizei wegen der Urkunde und dem Pass.
Ich habe sie Ihm dann gegeben weil ich im glauben war ich hätte kein Recht.
Meine frage ist jetzt ich habe am Di wegen ein paar anderes sachen ein Termin beim Anwalt, habe ich vllt ne kleine Chance wenn ich Zeugen habe das es mein Pferd war und ich im besitz des Passes und der Urkunde war das ich ein Recht auf mein Pferd habe, wollte voher mal nachfragen bevor ich den Anwalt frage ob vllt eine kleine Chance besteht?
Ich danke schonmal im vorraus für Antworten.
LG Jessi
Geschrieben von Wisy am 06.02.2014 um 20:49:
Hallo, dein Ex hat einen gültigen Kaufvertrag in dem nur er allein als Käufer des Pferdes drin steht?
Falls ja, dürfte deine Chance, das Pferd wieder zu bekommen, leider so gut wie 0 sein, denn Equidenpass und Eigentumsurkunde zählen nicht vor dem Gesetz.
Aber ich bin kein Anwalt, wenn du sowieso einen Termin dort hast, dann frag doch lieber den, der kann es dir genau sagen.
Geschrieben von jessigina am 06.02.2014 um 20:52:
Ja da steht er drin allerdings von 2010 und er hat ihn mir ja letztes jahr geschenkt.
Ich versuche trotzdem weiter zu hoffen.
Danke für deine Antwort
Lg
Geschrieben von jessigina am 06.02.2014 um 22:50:
Danke aber ich habe das nicht ganz so verstanden?!?
Lg
Geschrieben von DimmaL am 06.02.2014 um 23:39:
Habt ihr denn ein schriftliches Dokument über die Schenkung?
Geschrieben von jessigina am 06.02.2014 um 23:42:
Nein das haben wir leider nicht :/
Geschrieben von DimmaL am 07.02.2014 um 00:05:
Dann würde ich leider sagen, dass du keine Chance hast. Wenn er im Kaufvertrag als Besitzer steht und es kein schriftliches Dokument gibt über die Schenkung, kannst du ja nicht beweisen, dass er dir das Pferd wirklich geschenkt hat.
Geschrieben von jessigina am 07.02.2014 um 00:07:
Ok ich danke trotzdem. Auch nicht wenn es zeugen gibt?
Geschrieben von Ragna am 07.02.2014 um 09:52:
Ich bin zwar keine Juristin, aber rein aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass es mit Zeugen schwierig wird, es sei denn, du kannst gleich mehrere Zeugen auftreiben, und die sind auch noch glaubhaft. Zum Beispiel, dass dein Ex-Mann dir das Pferd vor allen Gästen einer Geburtstagsparty geschenkt hast.
Geschrieben von Anni am 07.02.2014 um 10:47:
Du hast Zeugen, wenn du auch eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich den Gerichtsweg wählen.
Zudem: Wer hat die Kosten für das Pferd während der letzten Jahre gezahlt? Gibt es Belege, Zeugen, Tierarztrechnungen? Der letzte Monat ist ihm zumindest in Rechnung zu stellen, sämtliche Tierarztrechnungen auch.Die Unterhaltskosten dürften den Wert des Pferdes übersteigen.
Stell ihm eine Kostenrechnung mit Fristsetzung aus, dafür brauchst du keinen Anwalt.
Es war eine mündliche Schenkung, das ist auch ein Vertrag.Seine Belege sprechen nun leider für ihn, das Pferd stand bei dir, das spricht für dich und die Schenkung.
Geschrieben von jessigina am 07.02.2014 um 10:52:
Danke das hat mir schon etwas geholfen
Geschrieben von Wisy am 07.02.2014 um 12:16:
Zitat: |
§ 518 Form des Schenkungsversprechens
(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.
(2) Der Mangel der Formwird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt . |
Die "Bewirkung" wäre hier die "Einigung und Übergabe", siehe hier :
Zitat: |
§ 929 Einigung und Übergabe Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. |
Wenn du für diese "Übergabe" also dafür, dass er dir das Pferd geschenkt hast (und zwar genau
dafür : "ich schenke dir
dieses Pferd" Zeugen hast, könntest du es versuchen...
Aber wie gesagt, dafür gibt es Anwälte
Geschrieben von DimmaL am 07.02.2014 um 14:50:
Wenn du googlest findest du auch einige Beispiele für deine Situation..
Geschrieben von jessigina am 07.02.2014 um 14:53:
Danke für eure antworten. Das gibt mir vllt ein hauch von einer hoffnung.
Zumal besitze ich die tierarztrechnung und die versicherung..
Zumanderen hab ich die stallmiete immer bezahlt allerdings ohne beleg.
Habe die alte stallbesitzerin schon kontaktiert ich warte auf ihre antwort.
Dimmal ich hatte schon gegooglet aber nichts in det art gefunden.
Geschrieben von Anni am 07.02.2014 um 15:47:
Dann sieht es doch besser aus.Stell ihm eine richtig fette, angemessene Rechnung über die gesamte Dauer (drei Jahre) mit Frist.Zahlt er nicht, kannst du vom Gericht einen Mahnbescheid losschicken lassen.(ca. 40.-), diese auch auf die Rechnung setzen.
Eigentlich solltest du dann mit etwas Glück dein Pferd wieder zurück bekommen können, da er sicher nicht soviel Geld bezahlen will.
PS.: jeglichen Schriftwechsel per Einschreiben mit Rückschein!
PPS.:Nicht jeder, aber viele RA mögen natürlich gern Geld verdienen und sehen Prozessausgänge sehr gern im Sinne ihres Mandanten als rosig an.Die Realität endet oft in teuren Vergleichen.
Wenn du ohne Rechtsschutzversicherung bist, sei vorsichtig!
Geschrieben von krawuttki am 10.02.2014 um 13:19:
Wer von Euch hat den Kaufpreis bezahlt? Ist in der Eigentumsurkunde einer von Euch eingetragen?
Geschrieben von litla am 10.02.2014 um 14:06:
Ich bin keine Juristin, aber
-er hat das Pferd
-er hat alle wichtigen Unterlagen
-er hat es gekauft
Dadurch wird es wirklich schwierig, irgendwas zu beweisen - es war dadurch, dass der Besitzer nicht umgetragen wurde, zwar ein "Geschenk", kann aber als Überlassung interpretiert werden. Damit hast du auch keine Chance, wenn du die laufenden Kosten bezahlt hast - macht man ja bei einer RB oder einem geliehenen Pferd oft auch, man "nutzt" es ja auch. Wenn mir jemand sein Auto überlässt, kann ich auch nicht sagen, das ist jetzt meins, ich hab ja das Benzin und die Garage bezahlt. (Dass das von deinem Ex menschlich sehr unfair ist, sei dahingestellt, da sind wir denke ich alle bei dir)
Geht es euch beiden um das Pferd oder um das Recht? Bei ersterem frage ich mich, ob es nicht möglich wäre nochmal mit ihm zu reden, bevor das vor Gericht geht. Vielleicht ist es bei ihm nur Wut/gekränkter Stolz - wenn er das Pferd selbst auch gerne haben will, dann ist das natürlich ein anderes Thema.
Geschrieben von Wisy am 10.02.2014 um 14:28:
Es muss einen vor Gericht verwertbaren Beweis dafür geben, dass er ihr genau dieses Pferd geschenkt hat, dann hat sie Chancen.
Es ist egal, was im Equidenpass und der Eigentumsurkunde steht, das zählt vor Gericht nicht!
Es zählt :
- ein Kaufvertrag
oder
- eine notariell beglaubigte Schenkungsurkunde
oder
- eine unter Zeugen getätigte Schenkung, bei der sich beide Parteien über den Wechsel des Eigentums einig sind und die Sache (das Pferd) vom Schenker an den Beschenkten übergeben wird. . Diese Einigung und Übergabe "heilt" dann den Mangel, dass es keinen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag gibt.
Und genau das, die Einigung und Übergabe muss hier zweifelsfrei bewiesen werden.
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