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Geschrieben von Raio am 23.05.2014 um 15:25:

  Pferdehänger von ausländischem Hersteller = Importfahrzeug?

Hallo,
Ich habe mir gerade einen neuen Hänger der französischen Marke Fautras bei einem der deutschen Vertragshändler gekauft. Die Händlerin war so freundlich, mir die Papiere vorab zuzusenden, damit ich den Hänger mit den endgültigen Kennzeichen bei ihr abholen kann. Auf der Zulassungsstelle hat man mir dann erklärt, es handle sich um ein Importfahrzeug und da ich in Hessen wohne, müsse ich den Hänger zur Zulassung vorführen. Dabei werden die reale FahrgestellNr und die Angaben in den Papieren verglichen. Könnte ich ja alles verstehen, aber wieso ist der Hänger ein Importfahrzeug? Ich habe ihn nicht im Ausland gekauft und auch nicht importiert. Wenn das Herstellungsland der ausschlaggebende Aspekt wäre, wären ja praktisch alle Autos Importfahrzeuge. Selbst VWs kommen ja aus Werken in Mexico.
Jetzt muss ich den Hänger mit Kurzzeitkennzeichen abholen, die mir zum Glück die Händlerin leiht. Sonst würde das nochmal extra Geld kosten.
Verwirrte Grüße Beate



Geschrieben von Topsy am 23.05.2014 um 15:40:

 

Ich denke, es ist deshalb Importfahrzeug, weil es wahrscheinlich bereits mind. 1x im Ausland angemeldet war und Du sozusagen dann der mind. 2. Besitzer bist.

Ich habe auch einen Neuwagen aus dem EU-Ausland gekauft, der war zwar fast "neu" und hatte nur 30 km, aber nicht mehr 1. Hand, sondern sog. Import eben aus Österreich (in meinem Falle jetzt). Das ist schlecht für den Weiterverkauf, da nicht mehr 1. Hand Wagen, war aber gut für meinen Geldbeutel, da sehr viel Geld gespart.

War denn der Anhänger wenigstens billiger als keine (Re-) Import-Modelle?!



Geschrieben von Raio am 23.05.2014 um 15:43:

 

Hallo Topsy,
Nein, ich bin Erstbesitzer und habe die offiziellen Dokumente, dass der Hänger noch nie zugelassen war. Deshalb verstehe ich es ja auch nicht.
Wenn ich einen Peugeot hier beim Vertragshändler kaufe, ist das ja auch kein Importfahrzeug.
Es handelt sich nicht um eine Re-Import, sondern einfach um einen Hänger eines ausländischen Herstellers. So wie ein Sluis Hänger aus Holland kommt oder ein Ifor Williams aus GB.
Gruß Beate



Geschrieben von Topsy am 23.05.2014 um 16:54:

 

Ich habe einen Ifor Williams und musste den der Zulassungsstelle nicht extra vorführen...(Bayern).

Also, die einzige Erklärung ist, dass die sich bei der Zulassungsstelle nicht auskennen...



Geschrieben von Raio am 23.05.2014 um 16:59:

 

das nehme ich auch an... Augen rollen

Jetzt bin gespannt, ob sie bei der Zulassung mit schwarzen Kennzeichen auch nochmal Verwirrung stiften.

Gruß Beate



Geschrieben von Wisy am 23.05.2014 um 22:07:

 

Zitat:
Liegt für den Neuwagen eine EG-Typgenehmigung (EG-TG) vor, genügt es, dass der Fahrzeughersteller oder der von ihm autorisierte Importeur Ihnen die Übereinstimmungsbescheinigung „Certificate of Conformity“ (CoC) ausstellt.
Mit diesem Dokument können Sie den Wagen problemlos bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden. Eine Vollabnahme ist nicht erforderlich.


das habe ich eben auf der Seite vom TÜV-Nord gefunden...hast du eine EG-TG und ein CoC ? Augenzwinkern



Geschrieben von Raio am 24.05.2014 um 15:46:

 

Hallo,
ich habe ein CoC und alle notwendigen Papiere. Es kann sich nur um ein Missverständnis bei der Zulassungsstelle handeln, aber bring die mal dazu, das zuzugeben. Augen rollen Da ist es wahrscheinlich einfacher, ich führe den Hänger vor.
Gruß Beate


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