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Geschrieben von Liesi am 08.01.2019 um 14:17:

 

Hm, ja, aber beweise das mal...Da die Krankheit ja nicht 100prozentig am lebenden Pferd zu diagnostizieren ist, wird man sich schwer tun. Ich glaube nicht, dass das bei Gericht anerkannt wird. Auch, ob sie das wissentlich verschwiegen hat, oder nicht.
Ich hab mit einer Züchterin geschrieben, die ist sogar bedroht worden, als sie eine öffentliche Liste aller betroffenen Pferde aufstellen wollte, damit man ein Weiterzüchten mit solchen Pferden verhindern kann.
In meinem Fall ist es so, dass die Dame die Zucht aufgibt. Hab gestern ein Schreiben von ihrem Anwalt bekommen, dass mein Pferd nun beschlagen ist, eine Röntgenuntersuchung ergeben hat, dass das Hufbein korrekt sitzt und das Pferd nicht mehr lahmt. Da es sich nach der Nachbesserung im ordnungsgemässen Zustand befindet, bin ich aufgefordert worden, es wieder abzuholen. Die chronische Hufrehe ist anscheinend behoben und ich kann fröhlich über die Wiesen galoppieren verwirrt



Geschrieben von Atli am 08.01.2019 um 14:27:

 

Hast du einen guten Anwalt, der auf Pferderecht spezialisiert ist???

Dieser kann auch weiter weg sein; du bist also sehr frei in deiner Wahl und kannst den besten nehmen!



Geschrieben von Wisy am 08.01.2019 um 15:22:

 

Liesi, lass dich da auf gar keinen Fall drauf ein! Bevor das nicht gerichtlich geklärt ist, würde ich es nicht abholen!

Bei diesen Schäden kann es gar keine "Nachbesserung" geben!

Die Nacherfüllung ist hier entbehrlich, weil besondere Umstände vorliegen, die einen sofortigen Rücktritt des Käufers vom Vertrag rechtfertigen, finde ich. Ein chronisch krankes Pferd ist ein chronisch krankes Pferd, da gibt es keine "Nachbesserung", es sei denn, sie würden neue Beine montieren. Augenzwinkern

Das Pferd hat die vertraglich zugesicherte und vereinbarte Eigenschaft "Wanderreitpferd" nicht und wird es auch nie haben, und das bereits beim Kauf nicht, siehe §434 BGB.

Leider gibt es das Fachgebiet "Pferderecht" bei Anwälten gar nicht...aber es sollte ein Anwalt sein, der bereits Erfahrung in Verfahren rund ums Pferd hat, da würde ich nach fragen.

Tut mir echt leid, so sollte ein Pferdekauf niemals ablaufen, Geldverlust und vor allem viel Herzeleid... unglücklich



Geschrieben von Schnucki10 am 08.01.2019 um 15:37:

 

Vorweg: Bei Abholung dort vor Ort Blutentnahme, um Schmerzmittel nachweisen zu können.


Rechtsanwalt: Google mal J.ost Ap.pel - war hier vor seinem Umzug vor gefühlt 100 Jahren mit uns in der VFD.

Ob die Käuferin oder die Verkäuferin mit der Beurteilung des Gesundheitszustands recht hat können wie hier doch leider nicht beurteilen.



Geschrieben von Liesi am 08.01.2019 um 15:43:

 

Danke!!! Ihr seid alle so nett und besorgt, das tut mir echt gut!
Ja, ich habe zum Glück einen Anwalt, der sich damit auskennt und der mir wiederum von meinem Schmied und der behandelnden Pferdeklinik wärmstens empfohlen wurde!

Mein Anwalt hat mir gerade geschrieben, dass er die Röntgenbilder, die nach der "Nachbesserung" gemacht wurden, sich zuschicken lässt. Ich schätze, er gibt sie an den TA der Klinik weiter, von dem ich auch das Attest habe, dass es definitiv eine chronische Rehe ist. Ich kann mir denken, dass er das Pferd nachuntersuchen wird, ob der Mangel behoben ist, kann aber auch sein, dass allein die Erstuntersuchung ausreicht. Aber das wird mir mein Anwalt sicherlich am Donnerstag sagen.

Man glaubt gar nicht, welche gefühlsmässigen Schwankungen man da ausgesetzt ist! Die erste Reaktion, als ich das Schreiben von der Gegenseite las, dass ich ihn abholen soll, war, juchuuu, er kommt zurück! Danach- oh sch..., was mach ich jetzt? In der Nacht habe ich irgendwelchen Schmarrn geträumt, dass mich wer bedroht, aber ansonsten lag ich wach. Aber- wo ein Schaden, da ein Nutzen- hab ich mir überlegt, wenn mein TA das Pferd tatsächlich nachuntersuchen will, dann lasse ich gleich die Fesselträger schallen wegen DSLD. Da ist mir das Geld dann auch schon egal, aber ich will wissen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege. Allein schon des Pferdes wegen.



Geschrieben von Vinja am 08.01.2019 um 15:50:

 

Zitat:
Original von Wisy
Liesi, lass dich da auf gar keinen Fall drauf ein! Bevor das nicht gerichtlich geklärt ist, würde ich es nicht abholen!

Bei diesen Schäden kann es gar keine "Nachbesserung" geben!

Tut mir echt leid, so sollte ein Pferdekauf niemals ablaufen, Geldverlust und vor allem viel Herzeleid... unglücklich


Auf garkeinen Fall abholen!

Da würde ich deinem TA vertrauen.

15:49



Geschrieben von Morgaine am 08.01.2019 um 15:54:

 

Zitat:
Original von Wisy
Leider gibt es das Fachgebiet "Pferderecht" bei Anwälten gar nicht...aber es sollte ein Anwalt sein, der bereits Erfahrung in Verfahren rund ums Pferd hat, da würde ich nach fragen.

Ich könnte auch einen empfehlen, Sitz Berlin, bei Wunsch gerne Namen per pn.

M.



Geschrieben von Wisy am 08.01.2019 um 16:05:

 

Zitat:
Original von Schnucki10
Ob die Käuferin oder die Verkäuferin mit der Beurteilung des Gesundheitszustands recht hat können wie hier doch leider nicht beurteilen.


Nein, natürlich nicht. Aber der TA der Klinik, der bereits ein Attest ausgestellt hatte.



Geschrieben von rivera am 08.01.2019 um 18:38:

 

eine so starke hufbeinabsenkung erholt sich nicht so schnell - wenn überhaupt. und dafür hast du röntgenbilder plus die fach-aussagen inkl deutlich verbreiteter weisser linie.
falls die neue bilder sauber sind, würde ich nicht unbedingt glauben, dass sie von demselben pferd sind. Augenzwinkern
ich würde ihn auch nicht abholen.
sie hat die beweispflicht, dass das pferd bei übergabe gesund war. und das war es offensichtlich nicht.
wäre schön, wenn sie wirklich aufhört, fohlen in die welt zu setzen....



Geschrieben von Liesi am 11.01.2019 um 17:27:

 

So, gestern war ich wieder beim Anwalt, aber vor lauter Schneeräumen, komme ich grad schier nicht zum Schreiben.
Mein Anwalt hatte sich schon mit meinem TA in Verbindung gesetzt gehabt. Der TA hat die Röntgenbilder vermessen und die Hufbeinsenkung ist immer noch da, bzw. nach der neuen Hufbearbeitung nur um ein kleines bißchen besser. Außerdem ist die Arthrose an den vorderen Fesselgelenken gut sichtbar, die er beim Kauf ja auch schon haben musste. Er hat nun ein neues Attest ausgestellt, in dem er das alles darstellt und die Rehe nach wie vor chronisch ist.
Die Züchterin bekommt ein Schreiben mit dem Attest als Anhang. Es wird erneut widerlegt, dass sie keine Unternehmerin ist und dass ich das Pferd nicht abhole, weil der Mangel immer noch vorliegt. Außerdem wurde bemängelt, dass sie nur die Röntgenbilder geschickt hat, aber keine Einschätzung, oder Gutachten von ihrem Tierarzt. Wir sind jetzt nochmal mit dem Betrag runter gegangen. Sie hat nun 10 Tage Zeit, das Geld zu überweisen, oder es geht vor Gericht. Ich hoffe, sie schluckt das jetzt und es kehrt endlich Ruhe ein.
Eine Nachuntersuchung wird mein TA nicht machen, weil die Röntgenbilder ausreichend sind, seinen Standpunkt erneut zu bestätigen. Daher wird es wohl nichts mit dem Schallen der Fesselträger. Das hätte mich echt interessiert.



Geschrieben von rivera am 11.01.2019 um 18:11:

 

das schallen der fesselträger ergibt zwar, ob diese in ordnung sind, dlsd kann aber wohl gesichert nur durch eine biopsie festgestellt werden - klar ist das schallen trotzdem interessant, aber nur für interesse das geld auszugeben, bleibt dir ja jetzt erspart. Augenzwinkern
gute und klare aussage von deinem ta, im grunde der beleg dafür, dass er bei übergabe eben nicht gesund war und sie ihn zurücknehmen muss. ich drücke die daumen, dass ihr das nicht gerichtlich durchfechten müsst, würde aber auch klagen an deiner stelle.
ich bin gespannt, wie die verkäuferin jetzt reagiert.



Geschrieben von Liesi am 25.01.2019 um 14:11:

 

So, nun sind die 10 Tage herum, in denen die Züchterin das Geld überweisen sollte. Heute kam wieder ein Brief von der Gegenseite beim Anwalt an. Sie streiten erneut ab, dass es sich um eine Unternehmerin handelt und ich somit keine Ansprüche hätte. Es wird erneut behauptet, dass das Pferd beim Verkauf keine Rehe hatte. Wiederum kein Attest ihres Tierarztes, in dem das bestätigt wird. Aber allein schon aus dem Grund, weil ich das Pferd nicht haben will (haha, wenn es denn gesund wäre, wäre es mein Traumpferd), bieten sie mir an, 4000 Euro zu zahlen (also nochmal 500 Euro weniger, als ich ihr angeboten hatte). Mein Anwalt ist heute nicht mehr erreichbar. Ich bin am Überlegen, ob ich noch ein Attest von ihr anfordern soll und wenn sie es nicht nachreichen kann, auf den 4500 Euro zu bestehen. Ich schätze, ihr Tierarzt wird die chronische Rehe auf den Röntgenbildern gesehen haben (wenn er nicht stockblind ist) und ihr kein Attest ausstellen, dass das Pferd beim Verkauf rehefrei war. Sonst hätte sie es doch nach zweimaliger Aufforderung bereits geschickt? Oder einfach abhaken, die 4000 Euro nehmen und 2700 Euro in den Wind schiessen...



Geschrieben von rivera am 25.01.2019 um 20:35:

 

schlaf mal drüber, sprich montag mit deinem anwalt.
ich kann verstehen, dass du ihr nicht noch mehr entgegenkommen möchtest und deine chancen sind bestimmt nicht schlecht. andererseits ist ein prozess auch immer stress, geld und nerven....



Geschrieben von Lind am 25.01.2019 um 21:03:

 

Ich glaub auch, dass du dir überlegen musst, wie viel dir das Geld im Vergleich zum Prozess wert ist.

Ich würde aus Prinzip das Geld nicht nachlassen wollen, weil mich so was ärgert.
Am Ende würd ich mir aber wahrscheinlich denken: Lieber 4000 Euro jetzt und ich hab meine Ruh, als noch ewig streiten. Wenns abgeschlossen ist, kann man sich auf die neue Pferdesuche konzentrieren.

Was sagt dir dein Gefühl? Will sie die 4000 Euro überhaupt zahlen, oder will sie es immer mehr in die Länge ziehen, in der Hoffnung, dass du aufgibst?



Geschrieben von Liesi am 26.01.2019 um 09:34:

 

Doch, ich denke schon, dass sie die 4000 Euro dann zahlt. Mich wurmt es nur, weil sie mich nun nochmal runter handelt und das allein auf Behauptungen gestützt ist. Sie hat ja nie ein Attest, oder einen Beweis vorgelegt, dass sie keine Unternehmerin ist und damit soll sie jetzt durchkommen. Aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich das Geld nehme, damit endlich Ruhe ist. Sie hat ja auch noch geschrieben, dass sie nicht wünscht, dass das Pferd bei jemanden bleiben muss, der es nicht haben will. Allein deswegen ist sie bereit, die 4000 Euro zu bezahlen, auch wenn ich keine Ansprüche habe. Das finde ich echt eine Frechheit, aber machen kann ich im Grunde gar nichts, weil ich echt keine Nerven für einen Prozess habe. Sie wird dann, sobald sie die Eigentumsurkunde hat, das Pferd fröhlich weiter verscherbeln, weil sie ja ein so großes Herz für ihre Pferde hat. Aber da kann ich dem armen Pferd leider auch nicht weiterhelfen...



Geschrieben von Yuki am 26.01.2019 um 11:22:

 

Mal eine rechtliche Frage. Hätte sie es nicht vor Vertragsabschluss angeben müssen, dass sie KEINE gewebliche Händlerin ist und dies somit ein Privatverkauf ohne Gewährleistung ist.
Das rückwirkend zu behaupten scheint mir ein wenig konfus.
Bei uns in Österreich hätte sie jetzt den Arsch offen, denn als Privatmensch darf ich meine Tiere nicht mehr verkaufen. Ich muss es zum Verkauf einem Gewerbetreibenden in die Hand drücken.
Verzeiht bitte meine rüde Ausdrucksweise.

Pass blos auf das sie nicht noch zum Psychodok geht und behauptet sie sei beim Verkauf nicht zurechnungsfähig gewesen. großes Grinsen

Mild ausgedrückt kommt mir die Frau sehr suspekt vor. Meiner Meinung nach kann sie nicht nach dem Verkauf behaupten sie sei keine Gewerbetreibende. Ein Privatverkauf muss vorher als solcher vereinbart werden.



Geschrieben von minifini am 26.01.2019 um 12:00:

 

Naja, behaupten und schreiben kann jeder viel...
In der Regel wird ein Gewerbe aber auch an den Verkaufszahlen und anderen gewerblichen "Merkmalen" festgemacht. Da müsste man im Fall der Fälle dann hinschauen.
Auch dann, wenn einer behauptet, er verkaufe nur privat. Papier ist eben geduldig.

Es gibt auch Gewerbliche, die das Pferd übereignen an xy für den Verkauf, damit es privat ist.
Möglichkeiten gibt es viele.
Aber dafür sind ja die Anwälte da, die sich mit der Materie auskennen.



Geschrieben von Liesi am 26.01.2019 um 12:50:

 

Ja, die Frau ist mehr als suspekt... Als ich ihr das Pferd zur Nachbesserung gebracht habe, hat sie behauptet, da es so gut läuft und es ja nur ein paar Tage Schmerzmittel bekommen hat, das sicher keine Hufrehe war, sondern es deswegen gelahmt hat, weil ich den Schmied erst nach 8 Wochen geholt hab. Schließlich muss man ein Gangpferd spätestens nach 5 Wochen beschlagen lassen. Die Röntgenbilder, die gezeigt haben, dass es eine massive Hufbeinabsenkung hat, hat sie einfach ignoriert. Sie dreht sich alles so hin, wie sie es grade braucht.
So ein Vertrag, wie sie ihn mir zugeschickt hat, wird eigentlich zwischen zwei Unternehmern geschlossen, hat mir mein Anwalt gesagt. Der Gewährleistungsausschluss gilt nur für Sportzwecke, aber nicht für Krankheiten. Man kann aber auf der ersten Seite ankreuzen, dass man als Privatperson verkauft. Sie hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie das angekreuzt hat. Hat sie aber nicht. Da ist nirgends ein Kreuz. Da fragt man sich, für wie blöd die einen hält, schließlich hat den Vertrag mein Anwalt in seinen Unterlagen.
Ich denke, sie bestreitet das mit der Unternehmerin deswegen immer wieder, damit sie nicht den vollen Verkaufspreis zurückzahlen muss. Genauso wie sie behauptet, dass das Pferd keine chronische Rehe hat, obwohl sie nie einen Beweis dafür erbracht hat. Im Grunde genommen dreht sich das alles immer im Kreis und würde erst vom Gericht geklärt werden, aber dazu hab ich keine Nerven. Mit dem rechnet sie wohl auch und versucht, durch permanentes Abstreiten so viel wie möglich rauszuschlagen. Da könnten wir wohl noch hundert Jahre hin und her schreiben.
Das hoffe ich nicht, dass sie dann auch noch auf der Psycho-Schiene abfährt, auch wenn ich ihr das inzwischen auch zutraue...



Geschrieben von Vinja am 26.01.2019 um 13:06:

 

Was wäre denn die Psycho-Schiene großes Grinsen ? Ich würde es aussitzen. Das ist einfach, auf allen Ebenen, ein drastisches Fehlverhalten der Verkäuferin. Augenscheinlich geht es ihr nur ums Geld. Das Pferd wird dann an den nächsten Gutgläubigen als gesund verkauft. Wirklich traurig sowas.
Ich wünsche dir a gutes Durchhaltevermögen und lass dich da nicht unterkriegen!



Geschrieben von Dasha am 26.01.2019 um 14:30:

 

Es ist echt eine Frechheit, aber ich würde es auf einen Prozess nicht ankommen lassen. Die Nerven würde ich mir sparen und lieber auf das Geld verzichten auch wenn es wie gesagt wirklich eine Frechheit ist.


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