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Geschrieben von rivera am 22.07.2010 um 22:05:
puh, mir raucht der kopf.
naggur: das ist nicht das urteil, was ich meinte. mea culpa, ich hatte einen vollen tag und habe noch nicht in meinen unterlagen geschaut.
das urteil, das du gelinkt hast, ist aber unglaublich. und widerspricht der gefährdungshaftung, wegen der ja schuldunabhängig gezahlt werden MUSS.
verstehe einer die gerichte. ein glück habe ich keine rb.
Geschrieben von avalon am 23.07.2010 um 00:07:
Hallo naggur,
du bist ja fleisig. ich möchte dir da nicht wiedersprechen, aber die Paragraphen lassen einen großen Spielraum zu. Ich gehe davon aus, dass diese Begriffe, Eigentümer und Besitzer, meistens vermischt werden und vielen deren Bedeutung schleierhaft ist. Umgangsprachlich korekt, juristisch aber nicht.
Der Eigentümer ist in erster Linie haftbar, haftbar ja, wenn es um ein Fehlverhalten des Tieres geht. z.B. wenn ich weiss, dasss mein Pferd der Meinung ist, bei Stress erst mal kloppen, dann hafte ich.
Haftbar natürlich auch, wem gebe ich mein Pferd zur Verfügung?
Wenn aber meine Reitbeteiligung einen Schaden versucht, aus eigenem Fehlverhalten, wobei das Pferd nur der Ausübende war, haftet sie. Und ist ohne es zu wissen, nicht haftpflichtversichert.
Einer RB gebe ich mein Tier in Obhut. Dadurch wird sie zur Besitzerin. Nach neuer Auslegung zum Tierhüter. Egal ob gewerblich oder Bezahlung. Hier zählt die Fortdauer, was die RB zur Tierhütterin werden lässt. Hier wird sie aber auch regresspflichtig gegenüber dem Eigentümmer.
An diesem Fehlverhalten, Tier oder RB, verdienen sich Anwälte eine goldene Nase. Diese § sind geradezu geschaffen, Kapital umzuschäufeln!
Es genügt eine Mitteilung an den Versicherungsanbieter, dass eine Hütergemeinschaft besteht. Leider meisst verbunden mit einem höheren Beitrag.
Wenn ich eines meiner Pferde meinen Töchtern und Söhnen zur Verfügung stelle, kann ich davon ausgehen, dass sich ein fehlerhaftes Verhalten ergibt, vermutlich täglich.
Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich ja auch zudem mehr erwarte, wie nur auszureiten. Dadurch werden sie aber wieder zu Besitzern, Tierhütern.
Darum eine kurze Mitteilung an den Versicherungsanbieter. Meistens kein erhöter Beitrag.
grüße
ps muß zugeben, dass wenn ich mit meinen Pferden arbeite, mir auch ständig Fehler unterlaufen. Aber zum Glück können die Herrschaften nicht schreiben, noch nicht.
Und zur Ausgangsfrage, sehe ich es als wahrscheinlicher an, dass das Pferd bei einem unsachgemäsen Transport, leidet.
Darum würde ich mir die Zeit nehmen und den Transport selbst übernehmen, wenn keine Vertrauensbasis gegeben ist.
Geschrieben von Mariönsche am 23.07.2010 um 09:32:
Also ich bin da nu auch direkt froh, dass ich keine RB habe. Und ich überlege mir da doch direkt, ob ich mir jemals eine zulegen soll...
Grüßle,
Önsche
Geschrieben von rivera am 23.07.2010 um 11:26:
| Zitat: |
Original von avalon
Der Eigentümer ist in erster Linie haftbar, haftbar ja, wenn es um ein Fehlverhalten des Tieres geht. z.B. wenn ich weiss, dasss mein Pferd der Meinung ist, bei Stress erst mal kloppen, dann hafte ich.
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mir ist zwar nicht ganz klar, was du mit diesem satz genau sagen willst, eines ist aber falsch: bei einem pferd eines privaten eigentümers handelt es sich um ein "luxustier", hier gilt nicht die haftung bei fehlverhalten, sondern eine gefährdungshaftung.
für schäden, die das pferd verursacht, muss also immer gezahlt werden, die frage ist nur, von wem.
Geschrieben von rivera am 23.07.2010 um 21:50:
sinngemäss aus dem artikel eines anwaltes:
schäden, die die rb erleidet, kann man nur für die gefährdungshaftung ausschliessen, das muss vertraglich geschehen.
hat die rb sehr umfangreiche befugnisse, kann sie u.u. als mithalter haftbar sein. während das pferd in der obhut der rb ist, ist diese tierhüter. eine versicherung mit fremreiterrisiko, die die tierhüter- und mithaltereigenschaft absichert, ist nötig.
bei schäden am pferd haftet die rb für vorsatz und fahrlässigkeit. problem hier manchmal der beweis. die privathaftpflicht der rb zahlt hier auf keinen fall.
Geschrieben von isigoing am 25.08.2010 um 11:24:
| Zitat: |
Original von rivera
sinngemäss aus dem artikel eines anwaltes:
schäden, die die rb erleidet, kann man nur für die gefährdungshaftung ausschliessen, das muss vertraglich geschehen.
hat die rb sehr umfangreiche befugnisse, kann sie u.u. als mithalter haftbar sein. während das pferd in der obhut der rb ist, ist diese tierhüter. eine versicherung mit fremreiterrisiko, die die tierhüter- und mithaltereigenschaft absichert, ist nötig.
bei schäden am pferd haftet die rb für vorsatz und fahrlässigkeit. problem hier manchmal der beweis. die privathaftpflicht der rb zahlt hier auf keinen fall. |
SO wurde mir das eigentlich auch von einem Versicherungsmenschen erklärt ;-)
Vor allem das mit der RB als Mit-Halterin (nicht Mit-Eigentümerin!) bzw. Tierhüter muss man wissen.
Um übrigens noch einen Aspekt in die allgemeine Verwirrtheit einzubringen: Soweit ich es damals verstanden habe, wird man bei vielen Versicherungen schon bezahlende RB (und damit wiederum Mit-Halterin), wenn man nur alle paar Wochen mal einen Sack Futter kauft oder die Hufschmiedekosten etc. übernimmt. Dafür braucht es keine monatlichen Geldzahlungen.
Ergo: RB MUSS bei der Tierhalterhaftplicht mit angegegeben werden, um da nicht in Teufels Küche zu kommen. Es kann allerdings auch sein, dass die Versicherung schon die Beteiligung an Futter- oder sonst. Unterhaltskosten dahingehend interpretiert, dass die RB als gewerblicher Verleih erfolgt.
Geschrieben von Horsegirl am 12.12.2012 um 10:16:
Also Du schreibst sie hat einen Anhänger organisiert. Wer fährt den Anhänger denn. Ein Pferd muß ja schließlich sehr schonend und sanft gefahren werden. Selbst wenn kein Unfall geschieht, kann jemand der keine Ahnung hat einem Pferd jegliche weitere Freude am Hänger fahren verderben.
Mit so einem Fall , nach nur einer!!!! schlechten Fahrt habe ich mal Erfahrung gemacht. Das Verladen war sehr schwierig nach diesem Vorfall.
Ich würde mein Pferd nicht weggeben. Du hast zu wenig Einsicht. Du weiß nicht wie gut der Fahrer ist oder wie der Unterricht ist.
Ich würde mich dagegen entscheiden. Für Dich und Dein Pferd kann die Aktion eine Menge Nachteile haben.
Geschrieben von Funny_Girl am 13.12.2012 um 13:01:
Ganz wichtig ist auch, dass die Reitbeteiligung - ob die nun regelmäßig reitet oder nur ab und zu -eine gültige Freizeit-Unfallversicherung hat!
Bei den meisten Unfallversicherungen ist Reiten als normale Sportart mitversichert, zur Vorsicht sollte man aber nachfragen.
Es gibt Versicherer, bei denen Reiten gesondert mitversichert werden muss.
Reiten gehört zwar nicht zu den Risikosportarten wie Paragliding oder Falllschirmspringen, aber es kommt immer auf den Versicherer an, ob der das als normale Sportart (die dann automatisch versichert ist) deklariert oder nicht.
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