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Geschrieben von rivera am 02.02.2014 um 13:11:

 

Zitat:
Original von Bleikur
Zitat:
Original von rivera
dann bleibt ja im grunde alles, wie es ist, nur dass ev. hengste, die alle bedingungen für das buch 1 erfüllen, so lange in buch 2 notiert werden, bis sie die leistungsprüfung abgelegt haben. richtig?

Kenne mich nicht bseonders gut mit Hengsten aus, aber ist es nicht bei Isländern auch so, dass sie automatisch ins HB II kommen, wenn sie bis zum Alter von 6 Jahren keine FIZO über 7,5 abgelegt haben?


bisher: hengst wird gekört, bei erreichen der nötigen noten in hb1 eingetragen und muss innerhalb von x jahren seine prüfung ablegen. legt er sie nicht ab oder erreicht dort zu schlechte noten, wird er dann in hb2 runtergestuft.

neu: mit erfolgreicher körung kommt der hengst in hb2, bis er seine prüfung abgelegt hat, wird dann ggf. in hb1 hochgestuft.

so verstehe ich die neue version, wie sie hier gepostet wurde.



Geschrieben von Bleikur am 02.02.2014 um 16:32:

 

Zitat:
Original von rivera
neu: mit erfolgreicher körung kommt der hengst in hb2, bis er seine prüfung abgelegt hat, wird dann ggf. in hb1 hochgestuft.

so verstehe ich die neue version, wie sie hier gepostet wurde.

Ja, da könntest Du recht haben. So könnte man die neue Version interpretieren.
Wenn ich das jetzt aber richtig verstanden habe, dann werden Islandhengste gekört, wenn sie bei der ungerittenen Prüfung, die im Alter von 2-4 Jahren erfolgen muss, über 7,8 kommen. Nur dann sind sie gekört und kommen ins HB I. Wenn sie dann später im HB I verbleiben möchten, dann müssen sie bis zum Alter von 6 Jahren die gerittene Prüfung mit mehr als 7,5 ablegen, ansonsten kommen sie automisch ins HB II oder werden gelegt ;-). Ungerittene, gekörte Junghengste im HB II gibt es bei Isis demnach grundsätzlich gar nicht. Ich kann mich aber dunkel erinnern, mal gelesen zu haben, dass z.B. Junghengste, die aus Versehen gedeckt haben, deren Nachkommen aber trotzdem reinrassige Isis sind und demnach Papiere brauchen/kriegen, für einen Decksprung nachträglich "gekört" werden, sprich ins HB II eingetragen werden.

@ Atli: Du sagst es, die alten IPO-Prüfungen gibt es schon jahrelang nicht mehr. Der Hengst den ich meine, ist aber Jahrgang 2006.



Geschrieben von Pelle am 02.02.2014 um 21:23:

 

Also, bisher kommt jeder Junghengst mit 7,8 und höher ins HB I. Legt er bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr keine FIZO mit 7,5 und höher ab, kommt er auf Antrag in HB II.
Und jeder Junghengst, der nicht gekört ist oder ohne Prüfung ist, kann bisher in HB II eingetragen werden. Allerdings muss er gezeigt werden beim Stammbuch dafür, meine ich.

Bleikur, GERITTENE IPO-Prüfungen gibt es schon lange nicht mehr, die Jungpferdeprüfungen sind gemäß IPO.


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