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Geschrieben von Ástrida am 28.04.2014 um 15:02:

 

@krawuttki
hm, also ich habe hier durchaus schon mindestens einen Fall mitbekommen, in dem es gut war, dass der/die Verunfallte die BG Absicherung zusätzlich hatte... insofern finde ich, man sollte nicht prinzipiell alles gleich verteufeln... schade ist jedoch in der Tat, dass es nicht so Art Schadensfreiheitsklassen gibt (wie beim Auto), wenn man jahrelang keine Schäden/Unfälle hatte...da zahlt man leider immer für die Dummen mit...

Und ehrlich gesagt finde ich die Einstellung nicht ganz fair:
Subventionen dankbar mitnehmen, selbst wenn sie ja "nur" die Kosten decken, aber laut schreien, wenn dies dann andere Schritte nach sich zieht!

Unser Hausgrundstück ist rund 4000 qm groß, zusätzlich dürfen wir zwei benachbarte Wiesen kostenfrei nutzen, somit kommen wir auf knapp 1 ha am Haus. Weitere Flächen nutzen wir zur Heugewinnung, da fließen aber weder Pachten noch Subventionen aus bzw. in unsere Tasche.
Wir haben aufgrund der Anmeldung von Ponys, Schafen und Hühnern bei der TSK eine Betriebsnummer, dennoch zählt das ganze hier als Hobby, da die BG sich für uns nicht interessiert - wir sind kein landwirtschaftlicher Betrieb, auch nicht im Nebenerwerb.
Im Gegenzug dazu konnten wir unseren Schlepper aber auch nicht auf grüne Nummer und damit steuerfrei anmelden... Somit "sparen" wir zwar die BG, das Geld werden wir trotzdem in Form von KFZ-Steuer los.

Hinsichtlich der Bezeichnung "landwirtschaftlicher Betrieb" bei Häusern mit angrenzenden Weiden, die nun nur noch für die Hobbypferdehaltung dienen wäre ich indes vorsichtig damit, laut zu verkünden, dass es ja keine Landwirtschaft mehr gäbe...
Je nach Lage des Objekts sollte man sich nämlich darüber im Klaren sein, dass die Wohnnutzung im Außenbereich (wo solche Wohnhäusern sich gern befinden) im Grunde gebunden ist an die Priviligierung durch die Landwirtschaft. Reines Wohnen im Außenbereich ist hingegen NICHT zulässig, insofern mag es durchaus Wohlwollen der Baubehörde sein, solche alten Eintragungen nicht zu aktualisieren...

@Encanto
ich weiß nicht, wieviel ihr zahlen sollt, aber was spricht dagegen, die 5 ha, die ihr selbst nicht nutzt regulär zu verpachten? Mir ist schon klar, dass sich die Pachtpreise regional unterscheiden, aber bei uns sind sie mittlerweile auch für Grünland schon nicht so schlecht...da würde ich immer lieber verpachten (und über die Jahre die Preise anpassen) als einmalig zu verkaufen ;-)



Geschrieben von Stony Hill am 28.04.2014 um 15:49:

 

"Im Gegenzug dazu konnten wir unseren Schlepper aber auch nicht auf grüne Nummer und damit steuerfrei anmelden... Somit "sparen" wir zwar die BG, das Geld werden wir trotzdem in Form von KFZ-Steuer los."

...genau das meinte ich ja. Jetzt schau' auch nochmal, was ihr für die Pferde zahlt....

Ich zahle in der landwirtschaftlichen Haftpflicht irgendwas um die 240,- für ALLES! Und wir haben 3 Pferde, 2 Hunde (dazu noch Mutterkuhhaltung und eine Ziegenherde- aber das tut für euch ja nix zur Sache)....und die Haftpflicht aller Fahrzeuge ist auch nochmal günstiger.



Geschrieben von Ástrida am 28.04.2014 um 16:12:

 

@stony hill
wir hätten es gern gemacht wie du schreibst, aber (frag nicht wieso) bei uns war es genau umgekehrt > die meinten, wir hätten zu wenig Fläche, um als Landwirtschaft im Nebenerwerb durchzugehen (wir hatten nämlich damals darüber nachgedacht, die Flächen dann alle offiziell mit Vertrag zu pachten...)
Also zahle ich Haftpflicht für die Pferde, für die Hunde und Steuer für den Schlepper...das sind zusammen auf jeden Fall mehr als 240 Euro ;-)

Deswegen musste ich mich über dieses BG-Gemecker ja auch gerade etwas aufregen ;-)



Geschrieben von Tess am 28.04.2014 um 18:35:

 

Zitat:
Original von Encanto

Die Wiesen die vom Bauern gemäht werden haben wir diesem kostenlos überlassen und dafür haben wir bisher unser Heu günstiger bekommen.


Das ist aber nett von euch großes Grinsen
Wieso lasst ihr die Weiden nicht von ihm bewirtschaften, bezahlt ihn dafür und verkauft das Heu, das ihr nicht braucht dann selber?
Damit würdet ihr einen deutlich besseren Schnitt machen.

Oder eignen sie sich nicht als Heuwiesen?



Geschrieben von rivera am 28.04.2014 um 20:21:

 

hier fliegt so einiges durcheinander.
ab einer bestimmten flächengrösse wird man pflichtmitglied, zb in der landwirtschaftskammer, in der landwirtschaftlichen alterskasse und krankenversicherung und in der landwirtschaftlichen bg.
es gibt mehrere bg, die für pferdehaltungen in frage kommen. so man argumentieren kann, dass eine andere bg zutrifft, muss es also nicht die landwirtschaftliche sein.
allerdings habt ihr 7 ha - solange ihr nicht verkauft oder verpachtet habt. ab einer fläche von 0,8 ha oder mehr pro pferd liegt eine landwirtschaftliche pferdehaltung vor. also hat die bg hier argumente.

bg und haftpflicht sind zwei total verschiedene paar schuhe ohne jede überschneidung. die bg zahlt anstelle der krankenkasse, wenn ihr euch im rahmen der pferdehaltung oder landbewirtschaftung verletzt, also für arzt, krankenhaus, rollstuhl bis hin zur rente. es kann dir passieren, dass die kk nachhakt, wenn ein unfall vorliegt und versucht, aus der zahlung rauszukommen, wenn es ein landwirtschaftlicher unfall ist.

die landwirtschaftliche haftpflicht berechnet sich meist nach der fläche und beinhaltet auch die tiere ABER nur die zur zucht gehaltenen inkl aufzucht. sowie eine andere nutzung vorliegt (reiten, fahren, therapie) MUSS man eine zusätzliche reitpferdehaftpflicht abschliessen.

auch für verschiedene behörden ist lw nicht gleich lw. während man bei kammer und bg schnell als landwirt gilt (fläche zählt), verlangt das finanzamt eine gewinnerzielungsabsicht. selbst wenn die nachgewiesen ist, ist der drops bei der baubehörde noch lange nicht gelutscht. die dann zb für den erforderlichen flächennachweis auch schon mal auf pachtverträgen mit mindestens 20 jahren laufzeit besteht - die einem natürlich kein bauer gibt. das nur am rande.

prämien: die bekommt man nur, wenn ein zahlungsanspruch vorliegt, der an die fläche geknüpft ist. dafür musste man vor ein paar jahren einen entsprechenden antrag stellen. wer das verpennt hat, hatte pech und bekommt keine prämie. auch jetzt nicht. so zumindest mein letzter infostand, plus die info, dass das system gerade wieder umgestellt wird...

Zitat:
Original von Mrs.Mogli
Der Bauer mäht nicht in Lohn, denn er ist selbstständiger Dienstleister.
lg elke


du schreibst im grunde: wenn er nicht rot ist, dann ist er rot. versehen?
verwirrt
wenn er in lohn mäht, also für die arbeit bezahlt wird, das produkt dem auftraggeben gehört, dann ist er ein selbstständiger dienstleister in dem moment.
und zahlt natürlich nur seine bg, die nichts mit der gemähten fläche zu tun hat. aber sehr wohl auch beiträge für solche dienstleistungen verlangt, wenn sie häufiger vorkommen.
ich habe es aber so verstanden, dass er mäht und das futter behält. das ist dann eine kostenlose überlassung. wird euch bei den heutigen pachtpreisen aber wohl kein amt abnehmen.
eine lösung, solange ihr noch nicht verkauft habt, ist, dass ihr einen kurzfristigen pachtvertrag mit dem bauern abschliesst. das würde diese fläche bei der bg für euch rausnehmen.
die restlichen 2 ha reichen m.e. nicht aus, um eure haltung landwirtschaftlich zu machen, besonders, weil ihr ja bestimmt auch noch nebenflächen, hofflächen und paddock habt, die keinen "futterertrag" bringen.

hat bei euch die landwirtschaftliche alterskasse und krankenkasse noch nicht auf der matte gestanden?

uff, ich hoffe, ich habe nichts vergessen.



Geschrieben von Encanto am 28.04.2014 um 20:35:

 

Ist ja schon mal gut zu wissen, daß es einige von Euch geschafft haben die LBG los zu werden. Das läßt mich hoffen! fröhlich

Ich denke, daß es wohl wirklich auf die Formulierung ankommt wie krawuttki geschrieben hat.
Da wir selbst kranken- und unfallversichert sind finde ich diese Pflichtversicherung auch unnötig. Wir sollen über 400,-- € für das Land und die Pferde zahlen! Die Haftpflichtversicherung die wir für alle Tiere haben kommt ja dann noch zusätzlich.

Wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb anmeldet kommt dann aber noch die Alterskasse und möchte auch noch Geld haben. Vor diesem Problem standen wir nämlich vor 2 Jahren. Deshalb hatten wir uns vom Finanzamt ein Schreiben aufsetzen lassen welches dann akzeptiert und wir davon befreit wurden.

Stony Hill, ja genau der Bauer mäht alles und wir bekommen soviel wie wir brauchen günstiger. Ist zwar auch nicht so die optimale Lösung, aber wenn man keine Maschinen hat, hat man nicht so die große Wahl. Ansonsten müßte ich mir woanders das Heu kaufen und unsere Wiesen mulchen lassen.

Tess, wir hatten früher mal Land verpachtet und dabei seeeehr schlechte Erfahrungen gemacht. Als wir es deswegen wieder rückgängig machen wollten durfte der Pächter das Land noch 2 Jahre nutzen.
Außerdem ist es immer schlecht wenn man an einen Landwirt verpachtet und dieser das Land für die Fördergelder angemeldet hat. Will man nämlich dann wie wir jetzt verkaufen, dann ist das Interesse eher gering, weil die Fördergelder bei dem Bauern bleiben.
Wir hatten auch drüber nachgedacht, das Heu selbst zu verkaufen, aber da wir keine Lagermöglichkeiten für ca. 50 Rundballen haben ist mir das Risiko zu groß. In unserer Gegend bieten sehr viele ihr Heu zum Verkauf an, aber die meisten müssen es für Ihre Kunden lagern.



Geschrieben von rivera am 28.04.2014 um 21:21:

 

dass ihr die alterskasse losgeworden seid, ist sehr gut - und sehr erstaunlich. da kenne ich auch andere fälle, sogar mit weniger land und reines hobby....

aber wie gesagt, die bg ist keine krankenversicherung, auch nicht wie eine private unfallversicherung (die viel weniger zahlt) und keine haftpflicht. pflichtmitgliedschaften gibt es häufiger (siehe kammern etc) und wirklich eine pest, obwohl die bgs für betriebe schon sinnvoll sind. man kann versuchen, sich zu wehren, vielleicht hilft es auch, wenn ihr schon mal mitteilt, dass ihr das land verkauft.



Geschrieben von Stony Hill am 29.04.2014 um 07:53:

 

Ich meinte auch nicht, dass alles zusammengehört...mir ging es nur darum, dass man abwägen sollte, ob einem eine Eintragung als LW-Betrieb mehr Nachteile oder mehr Vorteile bringt.
Meist werden die Vorteile überwiegen...sofern man sie eben kennt und aktiviert.

Und nein- die Fördermittel kann auch jemand beantragen, der im letzten Förderzeitraum noch nicht dabei war. 2015 beginnt ein neuer 5-jähriger Förderzeitraum.

Bei uns müssen weder Pachtverträge noch auch nur Einverständniserklärungen der Eigentümer vorliegen- es reicht der Nachweis, dass man diese Flächen nutzt (Prüfteam ordern)

>> "die landwirtschaftliche haftpflicht berechnet sich meist nach der fläche und beinhaltet auch die tiere ABER nur die zur zucht gehaltenen inkl aufzucht. sowie eine andere nutzung vorliegt (reiten, fahren, therapie) MUSS man eine zusätzliche reitpferdehaftpflicht abschliessen."
>> Das ist wohl von V-Gesellschaft zu V-Gesellschaft unterschiedlich: Bei meiner ist das alles EXPLIZIT mit enthalten...nur gewerblich darf es nicht sein.

Ab einer gewissen Größe (ha) wollen die BG einen auch in die Alterskasse stecken- da muß man dann lediglich den Nachweis erbringen, dass man einem anderen Beruf als Landwirt nachgeht.



Geschrieben von Encanto am 29.04.2014 um 19:41:

 

Ja, das mit der Alterskasse war auch nicht so ganz einfach, da ich nicht arbeite. Wenn man einen angemeldeten Job über 450,- € hat ist das Ganze kein Problem aber so wie man nur Hausfrau ist geht´s los. Da hat dann allerdings das Schreiben vom Finanzamt ausgereicht um als Hobby-Pferdehalter anerkannt zu werden.



Geschrieben von krawuttki am 29.04.2014 um 22:20:

 

Ich habe gerade das von Wisy zitierte BSG-Urteil von 2011 gelesen. Meine Sache war nämlich 2005, also ein paar Jährchen früher.

Mit dieser - wie so oft - völlig praxisfernen - Argumentation des BSG dürfte es aktuell wohl so gut wie unmöglich sein, aus der Nummer rauszukommen. Nicht ganz unmöglich, wenn man an den richtigen Sachbearbeiter kommt, aber SEHR schwierig.

Man sollte aber jedes Jahr Widerspruch einlegen in der Hoffnung, dass das BSG wieder in eine andere Richtung rudert. Das kommt bei Bundesgerichten öfters vor, als man denkt. Da braucht sich bspw. nur die Zusammensetzung des zuständigen Senats ändern.

Ich finde es halt ärgerlich, dass man das aufgezwungen bekommt und es nicht auf Freiwilligkeit beruht, ob ich mich zusätzlich absichern möchte. Und die Beiträge sind echt nicht niedrig. Und man erzielt ja bekanntlich mit der privaten Pferdehaltung kein Einkommen. Den Beitrag muss man ja aus anderweitigem Einkommen bezahlen.



Geschrieben von Wisy am 30.04.2014 um 08:49:

 

@ krawuttki, ok, das erklärt es, hätte mich auch gewundert Augenzwinkern



Geschrieben von Mrs.Mogli am 30.04.2014 um 19:06:

 

Danke Rivera, das nenn ich mal gut erklärt !

@astrida, jene Subventionen sind dafür gedacht, dass Grünland erhalten wird. Nur die Erhaltung, egal wie, kostet mehr, als die Subventionen bringen, wenn man die Fläche EBEN NICHT wirtschaftlich ausnutzt.

lg elke



Geschrieben von Svartur17 am 24.05.2014 um 18:55:

 

Auch ich schlage mich leider mit der LBG rum, da ich auf Grund der Größe meiner Flächen pflichtversichert bin. Natürlich habe auch ich eine Betriebhaftpflichtversicherung und mein Angestellter ist zusätzlich als Minijobber bei der Knappschaft Bahn-See unfallversichert. Ich komme mir also irgendwie wie die private Unfallversicherungsmäzenin vor böse . Und wie Pelle weiter vorne schon schrieb, haben es die Damen und Herren auch nicht so mit dem Datenschutz, wollten sie doch von mir wissen, welche Vorpächter meine Wiesen hatten und wo die jetzt wohnen etc. pp. Da half dann erst ein anwaltliches Schreiben und ich hab nie mehr was diesbezüglich gehört.

Nun hat sich zum 01.01.2013 die Beitragsberechnung grundlegend geändert, da aus Gerechtigkeitsgründen erstmals bundesweite Beiträge erhoben werden.
Die bis zum 31. Dezember 2012 gültigen regionalen Beitragsmaßstäbe wurden durch den seit 1. Januar 2013 geltenden bundeseinheitlichen Beitragsmaßstab der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) abgelöst. Nur dadurch ist gewährleistet, dass identische Betriebe gleiche Beiträge zahlen. Die Neugestaltung der Beitragsberechnung wurde gutachterlich begleitet. Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitrag zusammen. Quelle: www.svlfg.de
(Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; sie hat die alten regionalen LBGs abgelöst)

Die Beitragsrechnung, die mir neulich für 2013 ins Haus flatterte, hat mich fast tot in den Schrank fallen lassen, wie man so schön sagt. Ich soll in Zukunft fast das Dreifache zahlen!! Es interessiert auch nicht mehr, daß bei Offenstallhaltung nicht annähernd dieselbe Zeit benötigt wird, wie bei Boxenhaltung, es geht schlicht um die Anzahl der Pferde, die Flächengröße usw. Erstmals wird in meinem Bundesland auch zwischen den "Pferdearten" unterschieden, siehe: http://www.svlfg.de/50-vmb/vmb02_neu/vmb02091/25/index.html

Hat jemand von Euch bereits Abrechnungen mit diesen "Unterarten" erhalten? Wie ist das denn gestaffelt? Sollte man Rentnerpferde als diese angeben, auch wenn da einmal im Jahr ein Kleinkind ne Runde draufsitzt, oder doch lieber als Freizeitpferde? Leider öffnet sich bei mir der Rechner auf der HP nicht, so daß ich selbst die Beiträge nicht berechnen kann.

Ist es für Euch nun auch deutlich teurer oder vielleicht sogar günstiger geworden?



Geschrieben von ALF am 25.05.2014 um 07:30:

cool

Zitat:
Original von Svartur17
Natürlich habe auch ich eine Betriebhaftpflichtversicherung und mein Angestellter ist zusätzlich als Minijobber bei der Knappschaft Bahn-See unfallversichert.


Soweit ich das in den Bedingungen gelesen habe, leistet die Knappschaft Bahn-See nicht für berufsbedingte Unfälle.
Das wäre auch logisch, denn die Berufsgenossenschaften sind Unfallversicherungen, die den beruflichen Bereich abdecken.

Viele Grüße aus der Eifel

ALF cool



Geschrieben von rivera am 28.05.2014 um 20:38:

 

svartur, bei dem link steht, dass die überwiegende nutzung, definiert als mindestens 50 %, ausschlaggebend für die einstufung ist. das rentnerpferd aus deinem beispiel ist und bleibt also ein rentnerpferd.


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