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Geschrieben von Topsy am 22.12.2014 um 22:09:

 

Zitat:
Original von linkser
Dann spräche doch für die Variante 'Schlachtpferd' nur, daß man noch Geld fürs Pferd bekommt. Oder sehe ich das falsch?


Nein, so sehe ich das auch.

Ja, das allererste, was mich die Tierärzte hier fragen ist, ob das ein Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd ist.



Geschrieben von nani999 am 22.12.2014 um 23:10:

 

Also so wie ich das kenne sind bei uns (Rheinland-Pfalz) Pferde normalerweise alle von Geburt an als Schlachtpferd eingetragen. Bei bestimmter Medikamentengabe/ OP MUSS dann umgetragen werden. Das geht sehr unkompliziert vom Tierarzt, kann allerdings NIE mehr rückgängig gemacht werden.

Z.B.: War mein Wallach als Junghengst etc immer Schlachtpferd, bis wir ihn letztes Jahr haben umtragen lassen, einfach weil ich öfter mit ihm im Ausland unterwegs bin und das als Schlachtpferd schwieriger ist (aufwändigeres Gesundheitszeugnis etc). Für mich käme Schlachtung sowieso nicht in Frage und so wurde er der einfachheithalber umgetragen. Aber das hätte ich ohne diesen Anlass nicht getan, obwohl ich wie gesagt nicht schlachten will.

Aber die Eintragung Schlachtpferd zwingt ja nicht zum Schlachten. Nur andersrum ist es verbindlich.



Geschrieben von Felischa am 22.12.2014 um 23:36:

  RE: Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd

Zitat:
Original von Lillymey
Schlachtpferd oder nicht-Schlachtpferd, das ist hier die Frage.....
Für was habt Ihr Euch entschieden und warum?


Alle meine Fohlen bekommen erstmal den Schlachtpferdestatus, man kann es ja jederzeit ändern.

Unsere Isi war Schlachtpferd wurde dann doch eingeschläfert, weil sie sich nur noch quälte, somit verfiel der Schlachtstatus.
Entsorgungskosten fielen für mich unter 10,-€ an, da ich in der Seuchenkasse bin.

Jetzt ist es wohl für alle Pflicht, vor ein paar Jahren war es freiwillig und da konnten schonmal mehrere 100,-€ Kosten Entsorgungskosten auf einen zukommen, daher entschieden sich viele für Schlachtung.

Fachgerecht ausgeführt ist es sicher und schnell.
Schlachttransport NO GO..

Meine Freundin bekam für Ihren Hafi knapp... 200,-€ reich wird man da nicht, aber als Dorfkind wächst man mit Hausschlachtung auf und so war der Tod nicht sinnlos und landet auf dem Müll, sondern wurde noch einer Nutzung ( Lebensmittel) zugeführt.

Ein Nichtschlachtstatus kann nie wieder geändert werden und Pferde leben schon mal länger als 20 Jahre, man weiss nie was kommt.



Geschrieben von Svalin am 23.12.2014 um 10:25:

 

Zitat:
Original von Topsy
Zitat:
Original von linkser
Dann spräche doch für die Variante 'Schlachtpferd' nur, daß man noch Geld fürs Pferd bekommt. Oder sehe ich das falsch?


Nein, so sehe ich das auch.

Ja, das allererste, was mich die Tierärzte hier fragen ist, ob das ein Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd ist.

Ganz so radikal würde ich das jetzt nicht sehen wollen.
Es ist - soweit ich weiß - auch der Unterschied bei den Züchtern:
Schlachtpferd = 7% USt
nicht Schlachtpferd = 19%
und das macht ordentlich was aus auf der Rechnung...

für mich wäre der entscheidende Grund, dass ein "Schlachtpferd" auch vom Schlachter per Bolzenschuss getötet werden darf - bei einem Nichtschlachtpferd muss das ein Tierarzt machen. Und ob der mit dem Bolzenschussgerät umgehen kann oder will?!

Für mich als Privatmensch erschließt sich nicht der Sinn, mein Pferd als "Schlachttier" zu deklarieren - Geld ist damit nicht zu verdienen, egal wie.



Geschrieben von Topsy am 23.12.2014 um 11:12:

 

Im Bayerischen Wald hat mir der Betreiber einer Wanderreitstation erzählt, dass er sich dafür entschieden hat, sein letztes Pferd per Bolzenschuss zu töten und nicht vom Tierarzt eben wegen der Kosten und weil er nicht sicher war, ob der Tierarzt das mit dem Einschläfern gut hinbekommt.

Es kam dann halt KEIN Tierarzt, sondern jemand, der sich damit auskennt.
Da das Pferd in seiner Box den Bolzenschuss bekam, nehme ich an, dass das KEIN Schlachtpferd war.



Geschrieben von rivera am 23.12.2014 um 12:47:

 

Zitat:
Original von Svalin

Es ist - soweit ich weiß - auch der Unterschied bei den Züchtern:
Schlachtpferd = 7% USt
nicht Schlachtpferd = 19%
und das macht ordentlich was aus auf der Rechnung...



das ist nach meinem wissen nicht richtig. wenn überhaupt noch zu 7 % verkauft werden kann, dann zuchtpferde. alle anderen zu 19 %.



Geschrieben von Marianna am 23.12.2014 um 14:12:

 

Ich hatte ja schon geschrieben, dass meine Pferde alle Nichtschlachtpferde sind. Mit meinen alten Tieren hatte ich schon immer mal einen Notfall, vor allem am Wochenende, dadurch kenne ich 4 Tierärtzte, zu denen ich allen ein sehr gutes Verhältnis habe. Da wir unsere Ochsen so alle 2 Jahre mal einen schlachten, kenne ich auch 2 Metzger die das bei uns auf dem Hof machen. Ich leide immer sehr. Natürlich begleite ich die Tiere bis zum Schluß, sie sollen ja keine Angst bekommen. . Erst wird geschossen, dann müssen sie ausbluten, dann wird der Kopf abgschnitten und das Fell abgezogen. Ich wollte kein Fleich von Tieren essen, die aus Massentierhaltung kommen. Dann fand ich es ehrlicher, selbst zu schlachten. Ich habe die Möglichkeit, Kühe zu halten, ihnen ein schönes Leben und so gut es geht einen schnellen Tod zu ermöglichen. Wenn ich ehrlich bin, fällt es mir jedes Jahr schwerer. So habe ich mich entschlossen meine alte Kuh, sie wird 20, wenn es nicht mehr geht auch einzuschläfern. Ist meine ganz persönliche Entsheidung. Da ich schon einige Tötungen erlebt habe, kann ich mir gut vorstellen wie es ablaufen würde. Und dann kann man galube ich im Einzelfall entscheiden mit was man gut leben kann. Bei so vielen alten Tieren, beschäftigt man sich schon mit dem Thema. Und wenn ich, den Blutfleck auf dem Hof sehen würde, und wüsste, der ist von meinem Pferd. Und wenn ich mir vorstelle, wie mein Pferd geschlachtet würde, und ich müsste das alles sehen. Ich kann ja nicht einfach weggehen und das Pferd mit dem Metzger alleine lassen. Also könnte ich frühstens gehen, wenn sie gefallen ist. Aber so schnell kann man nicht laufen, dass nicht schon in die Kehle gestochen wird und der Kopf abgetrennt wird. Das könnte ich nicht ertragen. Deshalb kommt für meine Pferde kein Schlachten in Frage. Ich habe für mich das Gefühl im Notfall, werde ich bestimmt einen erreichen der mir zur Seite steht. Sollte ein Tier verunglücken, würde ich evt. auch schnell handeln und einen der Metzger rufen, sollte der Tierarzt zu lange brauchen. Aber nur zum Töten, nicht zum schlachten. Meine Tiere kennen sowohl Tierarzt als auch Metzger, das ist mir sehr wichtig. Übrigens hat bei meiner Freundi der Metzger nicht gut geschossen und das Tier war dann nicht tot. Ich galube es ist wichtig das egal ob Metzger oder Tierarzt, derjenige, seine Arbeit gut macht. Und die Tiere sollten dabei keine Angst haben. Ich hoffe sie dürfen alle an Kreislaufversagen friedlich und ruhig einschlagen.



Geschrieben von linkser am 23.12.2014 um 15:47:

 

Seit 1.7.2012 unterliegen alle Pferdeverkäufe bei der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmern dem Steuersatz von 19%. Auch Schlacht- oder Zuchtpferde sind hiervon nicht ausgenommen (die BFH-Entscheidung aus 2013 'Springpferd versus Schlachtpferd' betrifft einen völlig anders gelagerten Fall, der Vorgang stammt auch noch aus der Zeit vor dem 1.7.2012).
Das gilt in jedem Fall bundeseinheitlich.



Geschrieben von Lillymey am 22.12.2016 um 07:55:

 

Hallo Zusammen,
ich greife das Thema noch mal auf...
bei meiner Bekannten am Stall möchte der Stallbetreiber das alle Einsteller ihre Pferde als nicht Schlachtpferd um tragen lassen, machen sie es nicht, sind sie verpflichtet selbst ein Bestandsbuch zu führen.... Darf er das einfach so festlegen??? verwirrt



Geschrieben von Yuki am 22.12.2016 um 08:04:

 

Also ich wäre nicht auf die Idee gekommen das der Stallbesi für mein Pferd Verantwortlich ist was das angeht. Ausnahme bei einer Verletzung-Unfall während meiner Abwesenheit.



Geschrieben von Lillymey am 22.12.2016 um 08:10:

 

doch, das ist er.... er ist eigentlich verpflichtet ein Bestandsbuch für alle Pferde zu führen die als Schlachtpferd eingetragen sind.



Geschrieben von Yuki am 22.12.2016 um 08:30:

 

Also ob er jetzt festlegen kann alle Pferde als nicht- Schlachtpferde eintragen lassen zu müssen... fraglich. Denke aber, dass er vielleicht festlegen kann er nimmt keine Schlachtpferde mehr und so rum die Kurve kriegt. Weil Hengste nimmt ja auch nicht jeder, wegen dem Aufwand.
Hoffe es meldet sich wer der Ahnung hat! Interessiert mich jetzt nämlich auch. fröhlich



Geschrieben von Lexi am 22.12.2016 um 08:50:

 

Schaut mal in diese Dokument rein:
Schlachtpferd
Da ist nachzulesen, daß das Bestandsbuch vom Tierhalter zu führen ist --nicht vom Stallbesitzer.



Geschrieben von *sonja* am 22.12.2016 um 09:48:

 

Vermutlich wird rechtlich unterschieden, wer Tierhalter, Besitzer, Eigentümer ist.
Ich habe dazu das hier gefunden:

Halter eines Tieres/Pferdes (laut Viehverkehrsverordnung und EG Verordnung) ist jeder, der die Tiere/Pferde hält, unabhängig ob entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig vom Besitz am Pferd oder von der Dauer. In einem Pensionsstall, in dem der Pennsionsstall-Betreiber die eingestallten Pferde versorgt (füttert, mistet, auf die Weide bringt – bzw. dies durch Dritte erledigen lässt) ist der Betreiber eines Pensionsstalles Halter der dort eingestellten Pferde im tierseuchenrechtlichen Sinne. Damit ist er verantwortlich für die Kennzeichnungs- und Meldepflichten!

Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Equiden hat.

Der Eigentümer hat das Recht am Tier, ihm gehört der Equide.

(Quelle: GK Recklinghausen)

Danach wäre der Stallbetreiber zuständig für das Bestandsbuch. Ob der Stallbetreiber das Führen des Bestandsbuches aber auf den Eigentümer abwälzen kann, dazu habe ich keine Infos.



Geschrieben von Velvakandi am 22.12.2016 um 16:42:

 

Der SB ist der Tierhalter und muß das Bestandsbuch führen. Wenn er darauf keine Lust hat, steht es ihm ja frei, keine Schlachtpferde als Einsteller zu nehmen.
Diese Regelung gibts aber schon seit Einführung des Equidenpasses, fällt ihm ja reichlich zeitig auf Augen rollen



Geschrieben von uso am 22.12.2016 um 17:22:

 

Bei als Schlachtpferden eingetragen Pferden fallen verschiedene Medikamente weg, die man im Krankheitsfalle geben könnte, wenn das Pferd als Nichtschlachtpferd eingetragen ist. Viellleicht ist das der Grund. Allerdings kann der Tierarzt den Status dann auch noch ändern und die Medikamente können verabreicht werden.

uso um 17.20 Uhr



Geschrieben von walkaloosa am 22.12.2016 um 21:33:

 

In meinem alten Stall war es auch so, dass die Einsteller angehalten waren ihre Pferde ggfs umtragen zu lassen als Nicht Schlachtpferd, da die Stallbesi eben kein Buch führen wollte. Wer das nicht wollte, hatte natürlich die Option den Stall zu verlassen. Mir wars egal und es war kein Act Jack umtragen zu lassen...



Geschrieben von Hoan am 23.12.2016 um 21:45:

 

Ein Aspekt "pro Schlachtpferd" könnte sein, dass man evtl. mal in die Lage kommt, das Leben seines Pferdes beenden zu wollen und der Tierarzt nicht der Meinung ist, dass es kein tiergerechtes Leben mehr ist. Einer Bekannten ist es passiert, dass sie um das Erlösen ihres Pferdes regelrecht kämpfen musste, weil der Tierarzt der Meinung war, dass es noch nicht austherapiert sei. So schleppte er sich also noch ein bisschen länger lahm hinter den anderen her...


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