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Geschrieben von Buzi am 01.03.2014 um 19:37:

 

Aber ein pony ist im prinzip immer nur den schlachtpreis wert.

Alles andere ist doch immer ansichtssachen. Was die leute eben dafür zahlen wollen. Ich finde es sehr schwierig da einen Marktwert festzulegen.



Geschrieben von Anni am 01.03.2014 um 20:22:

 

Die RB müsste m.E. an den Vertrag und den Auflösungstermin gebunden sein.Sie kann zwar nicht mehr reiten gehen, aber eigentlich müsste die die monatliche Aufwandsentschädigung zahlen, Stallarbeit leisten, Hufschmied bezahlen und kann nicht einfach vorher ihr Geld zurück verlangen.

Klärungsbedarf besteht dabei, ob die "Arbeit" der Reitbeteiligung als Bestandteil des Vertrages gilt, quasi eine Basis und Bedingung ist.
Dann könnte man die nun fehlenden monatlichen Beträge/Kostenübernahme/Arbeit vom Einlagebetrag abziehen und 2015 eben weniger auszahlen.

Ich würde den Vertrag auf jedem Fall von einen Anwalt prüfen lassen. Es gibt auch kostenlose Erstberatung bei manchen RA.



Geschrieben von Felischa am 02.03.2014 um 01:55:

 

Zitat:
Original von Slauni
Unser Deal sah so aus, dass ich ihr das Geld bis Dezember 2015 zurückzahle (oder sie mich dann auszahlt). Wir haben es sogar schriftlich.


Das hört sich für mich nach einem Kreditvertrag und Sorry DA kommt sie jetzt nicht so einfach raus.

Beiss in den saueren Apfel ( falls du keine Rechtschutzversicherung hast) und bezahle die Anwaltskosten und lass dich vernünftig beraten.
Frage vorher nach den Gebühren für ein Beratungsgespräch, mache machen es kostenfrei andere nehmen ein Festsatz.

Nimm alle Schriftstücke mit, beschönige nichts und dann wird dir "Dein" Anwalt schon raten was zu tun ist.
Foren sind keine Rechtsauskunft und Rechtsempfiden und Rechtsprechung sien 2 Paar Schuhe ! ( manchmal leider)



Geschrieben von Flair0706 am 02.03.2014 um 10:29:

 

Ich kann auch nur empfehlen dich mal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wenn du kaum Geld hast, kannst du mir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Dann kostet dich die Erstberatung 10,00 EUR. Oder eben nachfragen, ob du in Raten zahlen kannst, normalerweise lässt ein Anwalt da mit sich reden. Ich nehme mal an, du hast keine Rechtschutzversicherung?

Vom Mitlesen her, würde ich auch sagen, dass sie an das Datum in dem Vertrag geunden ist, da ihr das ja beide unterzeichnet habt.

BTW: Anwälte arbeiten eigentlich immer mit Fristen und um die Sache in den Vollstreckungskreislauf zu bringen, muss zunächst eine Mahnung erfolgen, erst danach kann man das ganze über einen Mahnbescheid etc. in Gang bringen. Ohne vollstreckbaren Titel keine Zwangsvollstreckung. Und selbst beim Mahnbescheid könntest du Einspruch erheben, wenn du die Zahlungsaufforderung als unberechtigt empfindest, dann wird das Ganze dem Gericht übergeben und es kommt zu einem Verfahren. Dies alles ist aber mit nicht unerheblichen Kosten (je nach Streitwert) verbunden.

Da kommt dir eine Beratung bzw. Strategiebesprechung mit einem Anwalt günstiger.

Ich hoffe du kannst das noch gut klären und wünsche dir wirklich das Beste. So eine Situation ist einfach nur beschi**en.


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