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Geschrieben von Vinja am 06.10.2017 um 11:50:

  Halterhaftung bei Unfällen der Reitbeteiligung

Es gibt ein neues Urteil zum Thema Reitbeteiligungen.


Klick

Wie handhabt ihr das?



Geschrieben von Viala am 06.10.2017 um 12:25:

 

Meine Hapftpflicht bzw die fürs Pony schliesst die RB mit ein.



Geschrieben von Ljomi am 06.10.2017 um 12:37:

 

Was genau schließt die Pony-Haftpflicht ein?
Die Schäden, die durch das Pony entstehen, wenn es mit der RB unterwegs ist.
Oder die Schäden, die das Pony an der RB verursacht?



Geschrieben von Schnucki10 am 06.10.2017 um 13:14:

 

Sooo einfach ist das nicht:

http://vierpfotenmakler.de/mitversicherte-reitbeteiligung/



Geschrieben von Vinja am 06.10.2017 um 14:19:

 

In diesem Fall musste die Eigentümerin ja für die Hälfte der Kosten der Behandlung der Querschnittslähmung der RB übernehmen.

Meine Haftpflichtversicherung schließt nur Schäden mit ein die das Pferd unter der Reitbeteiligung verursacht.

Kann ich mich denn durch einen Haftungsausschluss davor schützen oder nicht?



Geschrieben von Ragna am 06.10.2017 um 15:35:

 

Ich lebe ja zur Zeit in der Schweiz, und da reicht die normale Privathaftpflicht. Es ist üblich, dass die Reitbeteiligungen versichert sind, falls sie Schäden am Pferd verursachen.

Aber wie schließe ich in Deutschland nun das Risiko aus, für einen Unfall meiner Reitbeteiligung ein Leben lang zahlen zu müssen? Genau diesen Ausschluss erwartet doch jeder, der seine Tierhalterhaftpflichtversicherung brav mit "Fremdreiterrisiko" abgeschlossen hat?

Da besteht meines Erachtens sehr sehr großer Aufklärungs- und Handlungsbedarf!



Geschrieben von Viala am 06.10.2017 um 16:21:

 

Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert, die RB muss eine eigene Unfallversicherung haben. Diese sollte auch Reiten mit einschliessen, gleiches empfiehlt sich natürlich auch für den Pferdehalter.



Geschrieben von Vinja am 06.10.2017 um 16:32:

 

Ja, genau. Wie kann ich denn die Haftung ausschließen? Wie sieht es aus wenn sie unentgeltlich reiten darf, macht das einen Unterschied. Das geht aus dem Urteil nicht so eindeutig hervor. Und wenn ich vertraglich regle dass sie eine Unfallversicherung abschließen muss, sie es aber nicht macht, bin ich dann automatisch aus der Haftung raus?



Geschrieben von Viala am 06.10.2017 um 16:39:

 

Lass Dir einfach 1x jährlich die Versicherungspolice von der Unfallversicherung zeigen



Geschrieben von judy am 06.10.2017 um 18:27:

 

Das ganze hat mich jetzt doch etwas aufgeschreckt, daher hab ich mir das gesamte Urteil im Original durchgelesen. Habe für mein Pferd nämlich auch eine Reitbeteiligung.

Es war tatsächlich so, dass bei der Haftpflicht der Pferdehalterin, die Reitbeteiligung nicht abgedeckt war, sie hätte dafür den Versicherungsvertrag abändern müssen. Sie ging wohl davon aus, dass die RB versichert ist, ohne bei der Versicherung nachzufragen. Die RB hatte keine Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung hat geklagt.

Das ist dann schon sehr bitter, sie muss jetzt 50% von 130.000 € übernehmen.



Geschrieben von walkaloosa am 07.10.2017 um 07:17:

 

Ich bin gestern auch auf das Urteil gestoßen. Ich habe zwar keine RB, trotzdem hat es mich interessiert, ob es in meiner Versicherung abgedeckt wäre. Ich habe bei meiner Versicherung angerufen und siehe da da mein Vertrag schon etwas älter ist (aus 2009) wäre eine RB nur teilweise abgedeckt. Ich lasse mir jetzt mal ein aktuelles Angebot zuschicken. Mal sehen...



Geschrieben von Schnucki10 am 07.10.2017 um 09:42:

 

Zitat:
Original von Viala
Lass Dir einfach 1x jährlich die Versicherungspolice von der Unfallversicherung zeigen


Und damit ist dann ausgeschlossen, dass mich die UV als „Verursacherin“ in Regress nimmt?



Geschrieben von judy am 07.10.2017 um 11:11:

 

Genau da sehe ich auch ein Problem!
Was man noch tun könnte, wäre mit der RB vertraglich einen Haftungsausschluss vereinbaren, ob der dann auch vor Gericht hält ist eine andere Frage... ich gehe aber davon aus, dass immer noch die beste Option ist seine Haftpflichtversicherung genau zu prüfen ob und wie die RB dort mitversichert ist und ggf. den Vertrag anzupassen oder die Versicherung zu wechseln.
Zusätzlich von der RB eine Unfallversicherung zu verlangen kann sicher nicht schaden.
Wie immer kann man nie zu 100% sicher sein, da müsste man echt die Konsequenz ziehen keine RB mehr zu nehmen.



Geschrieben von rivera am 07.10.2017 um 13:55:

 

das hauptproblem scheint mir ja gerade folgendes zu sein:
ist die rb "mitversichert" im sinne von: die haftpflicht zahlt auch für schäden an dritten, die das pferd unter ihrer aufsicht verursacht, dann
sind schäden, die die rb durch das pferd erleidet, eben nicht mitversichert, da sie als versicherungsnehmerin gilt.
also gleichgestellt der eigentümerin des pferdes, die die haftpflicht abgeschlossen hat. sie wird auch kein geld von der eigenen haftpflicht bekommen, wenn sie vom pferd fällt.....

ich denke, da hilft nur, sich etwas schriftliches von der haftpflicht zu holen. denn die unfall wird sich bestimmt auch geld wiederholen wollen.



Geschrieben von Vinja am 07.10.2017 um 19:01:

 

Verwirrend!

Ein Haftungsausschluss wird wohl vor Gericht nicht standhalten,oder. Ist bestimmt sittenwidrig oder sowas.
Meine Pferde sind über die IPZV Versicherung versichert, dann muss ich da wohl mal nachfragen.
Für mein Verständnis wäre die normale Pferdehalftpflicht nur darauf ausgelegt (bzgl RB) Schäden an Dritten abzusichern und nicht Schäden an der RB durch mein Pferd.

Hat jemand "Schäden" an der Reitbeteiligung in seiner Versicherung mit drin?



Geschrieben von Lieschen am 07.10.2017 um 22:30:

 

Ich habe mal nachgesehen, bei unserer Versicherung ist sowohl Reitbeteiligung als auch Fremdreiterrisiko mit eingeschlossen und zusätzlich ist für beide Fälle der Haftungsausschluss aufgehoben...



Geschrieben von rivera am 08.10.2017 um 14:21:

 

ich habe noch nie eine rb gehabt und habe das auch nicht vor... meine pferde sind über jens schütz versichert, fremdreiterrisiko inkl., aber ich habe mir die bedingungen nicht genau durchgelesen.
das problem ist wohl so oder so: egal, was man vereinbart haben mag, ob ein gericht das auch so sieht... fraglich.



Geschrieben von Baron am 09.10.2017 um 10:06:

 

es gibt einige Versicherungen die z.B. Forderungen von der Krankenversicherung der RB "bezahlen". Man muss nur nach den Versicherungsbedingungen schauen.
Achtng: Hier gibt es auch welche die zwischen zahlenden und nicht zahlenden RB unterscheiden oder bei der Höhe der Zahlung Einschränkung machen.

Haftungsausschluß gilt vor Gericht nicht und eine Unfallversicherung reicht NICHT aus.
Die Haftpflich muss definitv Forderungen von Sozialversicherungsträgern einschließen wenn man eine Reitbeteiligung hat.



Geschrieben von Viala am 09.10.2017 um 10:16:

 

Dann weisst Du mehr als die Versicherungsagentur Schütz...



Geschrieben von Viala am 09.10.2017 um 10:19:

 

http://m.cavallo.de/sixcms/media.php/8/07_Reitbeteiligung.pdf

Denke das ist ein Vertrag der gut geeignet ist um das Risiko klein zu halten


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