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Velvakandi
Einhorn
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Zumal ja gar nicht klar ist, ob das Pferd jetzt noch den gleichen Wert hat wie zu dem Zeitpunkt, as ihr es gekauft habt?
Mal angenommen sie hat die Stute jetzt vergurkt (was ich nicht unterstellen will, aber nur mal angenommen), dann ist der Marktwert gesunken, du sollst ihr aber ihre volle Hälfte ausbezahlen, machst dann de facto Verlust wenn du die Stute weiterverkaufst, weil SIE sie vergurkt hat. Oder andersherum, angenommen du hättest sie jetzt gedeckt, dann wäre ihr Wert gestiegen (wenn man das Fohlen mitverkauft), wenn du ihr jetzt ihre Hälfte ausbezahlst, kannst du theoretisch das Pferd gewinnbringend verkaufen.
Oder vielleicht hat auch keiner was am Pferd gemacht um ihren Wert zu ändern, aber der Markt hat sich einfach verändert?
Ich denke, wenn ihr für den Fall keine schriftliche Regelung getrffen habt, muß da erstmal der derzeitige Marktwert ermittelt werden?
__________________ Gangpferdedistanzler
Paso Fino Mina de Oro 492 km in der Wertung
Isländer Velvakandi frá Árbakka 40 km in der Wertung
All that is gold does not glitter,
Not all those who wander are lost.
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01.03.2014 19:12 |
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Buzi
Reitpferd
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Aber ein pony ist im prinzip immer nur den schlachtpreis wert.
Alles andere ist doch immer ansichtssachen. Was die leute eben dafür zahlen wollen. Ich finde es sehr schwierig da einen Marktwert festzulegen.
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01.03.2014 19:37 |
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Anni
Remonte
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Die RB müsste m.E. an den Vertrag und den Auflösungstermin gebunden sein.Sie kann zwar nicht mehr reiten gehen, aber eigentlich müsste die die monatliche Aufwandsentschädigung zahlen, Stallarbeit leisten, Hufschmied bezahlen und kann nicht einfach vorher ihr Geld zurück verlangen.
Klärungsbedarf besteht dabei, ob die "Arbeit" der Reitbeteiligung als Bestandteil des Vertrages gilt, quasi eine Basis und Bedingung ist.
Dann könnte man die nun fehlenden monatlichen Beträge/Kostenübernahme/Arbeit vom Einlagebetrag abziehen und 2015 eben weniger auszahlen.
Ich würde den Vertrag auf jedem Fall von einen Anwalt prüfen lassen. Es gibt auch kostenlose Erstberatung bei manchen RA.
__________________ Leben allein genügt nicht, sagte der Schmetterling. Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man auch haben.
(Hans Christian Andersen)
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01.03.2014 20:22 |
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Flair0706
Reitpferd
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Ich kann auch nur empfehlen dich mal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wenn du kaum Geld hast, kannst du mir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Dann kostet dich die Erstberatung 10,00 EUR. Oder eben nachfragen, ob du in Raten zahlen kannst, normalerweise lässt ein Anwalt da mit sich reden. Ich nehme mal an, du hast keine Rechtschutzversicherung?
Vom Mitlesen her, würde ich auch sagen, dass sie an das Datum in dem Vertrag geunden ist, da ihr das ja beide unterzeichnet habt.
BTW: Anwälte arbeiten eigentlich immer mit Fristen und um die Sache in den Vollstreckungskreislauf zu bringen, muss zunächst eine Mahnung erfolgen, erst danach kann man das ganze über einen Mahnbescheid etc. in Gang bringen. Ohne vollstreckbaren Titel keine Zwangsvollstreckung. Und selbst beim Mahnbescheid könntest du Einspruch erheben, wenn du die Zahlungsaufforderung als unberechtigt empfindest, dann wird das Ganze dem Gericht übergeben und es kommt zu einem Verfahren. Dies alles ist aber mit nicht unerheblichen Kosten (je nach Streitwert) verbunden.
Da kommt dir eine Beratung bzw. Strategiebesprechung mit einem Anwalt günstiger.
Ich hoffe du kannst das noch gut klären und wünsche dir wirklich das Beste. So eine Situation ist einfach nur beschi**en.
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http://www.lacktrainingstables.com/
Danke Sebastian für all das Selbstvertrauen, dass du mir bisher gegeben hast. Westernreiten aus Leidenschaft - egal ob mit oder ohne Gang.
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02.03.2014 10:29 |
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