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Halterhaftung bei Unfällen der Reitbeteiligung |
Vinja
Reitpferd
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06.10.2017 11:50 |
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Viala unregistriert
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Meine Hapftpflicht bzw die fürs Pony schliesst die RB mit ein.
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06.10.2017 12:25 |
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Ljomi
Jährling
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Was genau schließt die Pony-Haftpflicht ein?
Die Schäden, die durch das Pony entstehen, wenn es mit der RB unterwegs ist.
Oder die Schäden, die das Pony an der RB verursacht?
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06.10.2017 12:37 |
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Schnucki10 unregistriert
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06.10.2017 13:14 |
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Ragna
Pegasus
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Ich lebe ja zur Zeit in der Schweiz, und da reicht die normale Privathaftpflicht. Es ist üblich, dass die Reitbeteiligungen versichert sind, falls sie Schäden am Pferd verursachen.
Aber wie schließe ich in Deutschland nun das Risiko aus, für einen Unfall meiner Reitbeteiligung ein Leben lang zahlen zu müssen? Genau diesen Ausschluss erwartet doch jeder, der seine Tierhalterhaftpflichtversicherung brav mit "Fremdreiterrisiko" abgeschlossen hat?
Da besteht meines Erachtens sehr sehr großer Aufklärungs- und Handlungsbedarf!
__________________ Lady Gáta (1988-2004)
Schlitzohr und Schlaumeier Ragna
Streber Fengari
Wahrheit hat die verblüffende Eigenschaft, sich immer wieder zurückzumelden. Bruno Bänninger
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06.10.2017 15:35 |
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Viala unregistriert
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Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert, die RB muss eine eigene Unfallversicherung haben. Diese sollte auch Reiten mit einschliessen, gleiches empfiehlt sich natürlich auch für den Pferdehalter.
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06.10.2017 16:21 |
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Vinja
Reitpferd
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Themenstarter
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Ja, genau. Wie kann ich denn die Haftung ausschließen? Wie sieht es aus wenn sie unentgeltlich reiten darf, macht das einen Unterschied. Das geht aus dem Urteil nicht so eindeutig hervor. Und wenn ich vertraglich regle dass sie eine Unfallversicherung abschließen muss, sie es aber nicht macht, bin ich dann automatisch aus der Haftung raus?
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06.10.2017 16:32 |
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Viala unregistriert
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Lass Dir einfach 1x jährlich die Versicherungspolice von der Unfallversicherung zeigen
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06.10.2017 16:39 |
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judy
Jungpferd
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Das ganze hat mich jetzt doch etwas aufgeschreckt, daher hab ich mir das gesamte Urteil im Original durchgelesen. Habe für mein Pferd nämlich auch eine Reitbeteiligung.
Es war tatsächlich so, dass bei der Haftpflicht der Pferdehalterin, die Reitbeteiligung nicht abgedeckt war, sie hätte dafür den Versicherungsvertrag abändern müssen. Sie ging wohl davon aus, dass die RB versichert ist, ohne bei der Versicherung nachzufragen. Die RB hatte keine Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung hat geklagt.
Das ist dann schon sehr bitter, sie muss jetzt 50% von 130.000 € übernehmen.
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06.10.2017 18:27 |
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walkaloosa
Reitpferd
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Ich bin gestern auch auf das Urteil gestoßen. Ich habe zwar keine RB, trotzdem hat es mich interessiert, ob es in meiner Versicherung abgedeckt wäre. Ich habe bei meiner Versicherung angerufen und siehe da da mein Vertrag schon etwas älter ist (aus 2009) wäre eine RB nur teilweise abgedeckt. Ich lasse mir jetzt mal ein aktuelles Angebot zuschicken. Mal sehen...
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07.10.2017 07:17 |
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Schnucki10 unregistriert
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Zitat: |
Original von Viala
Lass Dir einfach 1x jährlich die Versicherungspolice von der Unfallversicherung zeigen |
Und damit ist dann ausgeschlossen, dass mich die UV als „Verursacherin“ in Regress nimmt?
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07.10.2017 09:42 |
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judy
Jungpferd
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Genau da sehe ich auch ein Problem!
Was man noch tun könnte, wäre mit der RB vertraglich einen Haftungsausschluss vereinbaren, ob der dann auch vor Gericht hält ist eine andere Frage... ich gehe aber davon aus, dass immer noch die beste Option ist seine Haftpflichtversicherung genau zu prüfen ob und wie die RB dort mitversichert ist und ggf. den Vertrag anzupassen oder die Versicherung zu wechseln.
Zusätzlich von der RB eine Unfallversicherung zu verlangen kann sicher nicht schaden.
Wie immer kann man nie zu 100% sicher sein, da müsste man echt die Konsequenz ziehen keine RB mehr zu nehmen.
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07.10.2017 11:11 |
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rivera
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das hauptproblem scheint mir ja gerade folgendes zu sein:
ist die rb "mitversichert" im sinne von: die haftpflicht zahlt auch für schäden an dritten, die das pferd unter ihrer aufsicht verursacht, dann
sind schäden, die die rb durch das pferd erleidet, eben nicht mitversichert, da sie als versicherungsnehmerin gilt.
also gleichgestellt der eigentümerin des pferdes, die die haftpflicht abgeschlossen hat. sie wird auch kein geld von der eigenen haftpflicht bekommen, wenn sie vom pferd fällt.....
ich denke, da hilft nur, sich etwas schriftliches von der haftpflicht zu holen. denn die unfall wird sich bestimmt auch geld wiederholen wollen.
__________________ Mangalarga Marchadores - Gangpferdevergnügen ohne Grenzen.
Meine Homepage:
Dagmar Heller - Rund um das gesunde Reiten
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07.10.2017 13:55 |
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Vinja
Reitpferd
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Themenstarter
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Verwirrend!
Ein Haftungsausschluss wird wohl vor Gericht nicht standhalten,oder. Ist bestimmt sittenwidrig oder sowas.
Meine Pferde sind über die IPZV Versicherung versichert, dann muss ich da wohl mal nachfragen.
Für mein Verständnis wäre die normale Pferdehalftpflicht nur darauf ausgelegt (bzgl RB) Schäden an Dritten abzusichern und nicht Schäden an der RB durch mein Pferd.
Hat jemand "Schäden" an der Reitbeteiligung in seiner Versicherung mit drin?
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07.10.2017 19:01 |
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Lieschen
Reitpferd
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Ich habe mal nachgesehen, bei unserer Versicherung ist sowohl Reitbeteiligung als auch Fremdreiterrisiko mit eingeschlossen und zusätzlich ist für beide Fälle der Haftungsausschluss aufgehoben...
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07.10.2017 22:30 |
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rivera
Dabei seit: 07.10.2007
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ich habe noch nie eine rb gehabt und habe das auch nicht vor... meine pferde sind über jens schütz versichert, fremdreiterrisiko inkl., aber ich habe mir die bedingungen nicht genau durchgelesen.
das problem ist wohl so oder so: egal, was man vereinbart haben mag, ob ein gericht das auch so sieht... fraglich.
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08.10.2017 14:21 |
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Baron
Reitpferd
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es gibt einige Versicherungen die z.B. Forderungen von der Krankenversicherung der RB "bezahlen". Man muss nur nach den Versicherungsbedingungen schauen.
Achtng: Hier gibt es auch welche die zwischen zahlenden und nicht zahlenden RB unterscheiden oder bei der Höhe der Zahlung Einschränkung machen.
Haftungsausschluß gilt vor Gericht nicht und eine Unfallversicherung reicht NICHT aus.
Die Haftpflich muss definitv Forderungen von Sozialversicherungsträgern einschließen wenn man eine Reitbeteiligung hat.
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09.10.2017 10:06 |
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Viala unregistriert
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Dann weisst Du mehr als die Versicherungsagentur Schütz...
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09.10.2017 10:16 |
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Viala unregistriert
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09.10.2017 10:19 |
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