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Hilfe!! Stall mit Land kaufen?? |
gegy
Jährling
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11.11.2009 13:28 |
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Baron
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frag bei der Kreisverwaltung bzw der Stadtverwaltung an und vor allem, lass dir die Antwort (wenn positiv) schriftlich geben ;-)
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11.11.2009 14:43 |
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hoppe
Jungpferd
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Moin Moin.
Oh, da würde ich auch erst einmal im Rathaus oder sonst wo und was ihr habt nachfragen.
Es gibt zb. Bestimmungen, da darf ein Landwirt sogar im Naturschutzgebiet einen Stall bauen oder eben auch übernehmen und stehen lassen. Privatpersonen die Pferde in der Freizeit halten dürfen das nicht, und der ganze Stall muss dann bei Kauf abgerissen werden.
Immer erst gut bei den Behörden informiern
LG
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11.11.2009 18:21 |
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gegy
Jährling
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Ja hoppe,
das vermuten wir ja auch ....
von solchen Bestimmungen haben wir auch schon gehört.
Es ist auch im Landschaftsschutzgebiet deshalb bin ich da auch vorsichtig.
Die jetzigen Besitzer haben sich beim Landwirtschaftsamt so nen Bogen geholt und ausgefüllt wie das ganze genutzt wird.
Dann war jemand von denen da und hat alles vom Schubkarren bis zum Besen aufgenommen.
Von den jetzigen Besis ist das ganze schon 12 Jahre so genutzt und sie meinen das hat alles seine Richtigkeit so.
Ich habe nun heute gesagt daß sie mir vor dem Notartermin in 3 Wochen etwas schriftlichhes von den Behörden besorgen sollen daß ich das Grunstück auch so Nutzen darf.
Dann bin ich hoffentlich auf der sicheren Seite.
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11.11.2009 18:32 |
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gegy
Jährling
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So wie sie sagen haben sie das.....
Ich möchte halt sicher sein daß ich das dann auch kann.
Sie müßen Verkaufen das ganze gibt es nicht zu Pachten nur zum Kauf.
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11.11.2009 18:41 |
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gegy
Jährling
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Ja bisher ist es ein Offenstall, der aber auf der einen Seite eine Futterkammer hat die ist nur so notdürftig zugemacht daß das Heu nicht nass wird.
Am Anfang wurde das ganze mit einem Pultdach gebaut, mußte dann aber auf Behördlichen Wunsch mit einem Ziegel bedeckten Satteldach umgeändert werden.
Unter dieses Dach ist ohne weiteres ein Boden ein zuziehen damit hat man ein Heulager ohne daß viel geändert werden muß.
Hoffe das geht alles glatt...dan geht ein ganz persönlicher Wunsch von mir in Erfüllung.
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11.11.2009 18:57 |
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rivera
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ich würde an deiner stelle auf jeden fall mit grundriss und alter genehmigung zum bauamt und unbedingt zur unteren naturschutzbehörde gehen und nachfragen. wie du schon geschrieben hast, schrifltliche bestätigung anfragen. nur so bist du einigermassen sicher.
__________________ Mangalarga Marchadores - Gangpferdevergnügen ohne Grenzen.
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11.11.2009 21:57 |
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gegy
Jährling
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Hallo,
also.....heute habe ich vom jetzigen Besitzer noch Unterlagen bekommen.
Von der landwirtshaftlichen Berufsgenossenschaft.
Das ganze ist als Nebenunternehmen der Landwirtschaft (Tierpension) eingetragen.
Heute hat mir ein netter Herr vom zuständigen Landwirtschaftsamt in einem Gespräch darüber etwas Auskunft gegeben.
Wenn das Land einen Ha Fläche nicht überschreitet steht einem Kauf nichts im Wege und ich darf das ganze dann genauso wie mein Vorgänger betreiben als Unternehmen halt. Und muß Berufsgenossenschaftsbeitrag und Tierseuchenkasse zahlen. Haftplicht/Gebäudebrand brauche ich dann auch noch.
Ich sollte von dieser Fläche Heu machen um was vorzuweisen.
Dann muß ich noch einen Fragebogen zur Feststellung des Unternehmens ausfüllen.
Wenn der Stall eine Baugenemigung hat ist alles ok.
Das werde ich nächste Woche noch mit einer Vollmacht des jetzigen Besis überprüfen.
gegy
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12.11.2009 20:19 |
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hoppe
Jungpferd
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Uii, ich freue mich für dich aber sage auch gleich, ich war mal mit dem ganzem Kadderradatsch selbstständig. Das kann stressig werden...
LG und halte uns weiter auf dem Laufenden.
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12.11.2009 20:23 |
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Velvakandi
Einhorn
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Zitat: |
Original von gegy
Wenn das Land einen Ha Fläche nicht überschreitet ....
Ich sollte von dieser Fläche Heu machen um was vorzuweisen. |
Ähm, ich muß nochmal nachfragen falls ich da was falsch verstehe. Die Flächengröße darf einen ha nicht überschreiten (ich nehme an sonst hätte ein Landwirt Vorkaufsrecht), auf dem knappen ha steht dein Stall und dein Paddock und der Rest ist Weide. Ein ha ist ein winziges Stückchen Land, damit kommt du abzüglich der Stallfläche mit 3-4 Pferden nicht mit der Weidefläche hin. UND du sollst auf diesem Winzding auch noch selbst Heu machen? Da brauchst du ja nichtmal einen Traktor, da kannst du gleich den Rasenmäher nehmen und mit dem Rechen wenden
Im Eingansposting hattest du auch was von 10ha Land geschrieben?
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12.11.2009 20:52 |
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hoppe
Jungpferd
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Ups, so habe ich das nicht verstanden sondern eher so:
Wenn das Land nicht einen Ha mehr als die angegebenen 10 Ha überschreitet.
Eben die angegebenen 10 Ha.
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12.11.2009 21:00 |
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rivera
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gegy, jetzt schwimme ich auch ein wenig. als erstes hast du von zehn ha geschrieben. jetzt von einem. in worten, also schliesse ich das vergessen der 0 aus.
es ist üblich, dass landwirte vorkaufsrecht beim verkauf landwirtschaftlicher flächen haben. also macht die "unter-1-ha"-aussage sinn. aber bei dir sind es doch mehr?
landwirtschaftliches nebenunternehmen: so wird pferdepension immer bezeichnet. was bedeutet, dass du volle beiträge zahlst (in den letzen jahren für tierhaltung stetig mehr), aber im falle eines betriebsunfalls zweiter klasse behandelt wirst. du bekommst keinen betriebshelfer.
du mussst übrigens auch in die landwirtschaftliche alterskasse und krankenkasse einzahlen.
__________________ Mangalarga Marchadores - Gangpferdevergnügen ohne Grenzen.
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12.11.2009 21:31 |
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pasocali
Jungpferd
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Welches Bundesland ist der Stall? Ich glaube die Bestimmungen variieren in den einzelnen Bundesländern.
Hier in Hessen darf im Außenbereich nur eine privilegierte Person (Landwirt) was bauen, Hütten aufstellen, Tiere halten... Ein "normaler" kleiner privater Pferdehalter darf eigentlich garnichts, allerdings gibt es da einen Paragraphen, nach dem auch ein Nichtprivilegierter einen Stall, Tierhaltung im Außenbereich genehmigt bekommen kann, nämlich wenn keine öffentlichen Belange dagegen sprechen (zB die Naturschutzbehörde)... Wenn man als Nichtprivilegierter einen Stall im Außenbereich kaufen möchte, vorausgesetzt der Stall ist von der Baubehörde, Naturschutzbehörde, Landwirtschaftsbehörde genehmigt, kann man einmalig eine Umnutzung beantragen, die dann die Tierhaltung dort erlaubt.
Also vor dem Kauf am besten bei den Ämtern nachfragen, ob der Stall genehmigt ist und om Du dort als Nichtprivilegierter Pferde halten darfst. Ist alles super bürokratisch.... Wir durchlaufen das Ganze auch grad....
LG
Sandra
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12.11.2009 22:11 |
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gegy
Jährling
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Hallo zusammen.
Upss...ich habe das ganze korrigiert es sin nicht 10 ha sondern es ist 1 ha
Es ist nochmal 1 ganzer ha um den Stall dazugepachtet also 1ha gehört mir dann und 1 ha gepachtet.
Heu soll ich nur machen um etwas zur Selbstversorgung vorzuweisen.
Es muß nicht von der ganzen Fläche sein.
Also Alterskasse und Krankenkasse muß ich unter einem bestimmten Einkomen im Jahr nicht zahlen...aber ich Frage auf jeden Fall nochmal genau nach.
So natürlich will ich die Pferde nicht ausschließlich von meinem eigenem Land ernähren das geht gar nicht, klar muß ich Futter zukaufen.
Da wo im Moment mein Pferd steht haben 5 Pferde nicht mal 1/3tel des Platzes den sie dort haben.
Es ist ein priveligierter Islandpferdehof.
@ Pasocali das was du sagst ist richtig, genau so ist das auch bei uns.
Eine Umnutzung muß ich nicht beantragen da dort schon seit 15. Jahren Pferde gehalten werden.
Von der Baubehörde, Naturschutzbehörde..... ist alles genemigt das habe ich heute erfahren. Gemeinde hat auch nichts dagegen.
Sorry wegen dem Tipfehler....
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13.11.2009 10:25 |
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rivera
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vorsicht, vorsicht.
dass ein stall genehmigt ist, heisst nicht, dass er genehmigt bleibt, wenn sich die nutzung ändert. ändert hier im sinne von "der nutzende".
ich glaube nicht, dass sich die rechtsprechung bundesweit erheblich unterscheidet.
hier in sh ist es so, dass man nachweisen muss, dass man die pferde auf eigener futtergrundlage ernährt. (0,8 ha pro pferd??) ist es kein eigenland, müssen zum teil 20-jährige pachtverträge nachgewiesen werden. verschärft wird die situation noch durch die einstufung als landschaftsschutzgebiet. dann sprechen nämlich regelmässig öffentliche interessen gegen die nutzung durch nicht-privilegierte.
alterskasse und krankenkasse musst du wahrscheinlich bezahlen, egal wie dein einkommen ist. bist du nicht pflichtmitglied (abhängig von mindestgrösse des betriebes bzw haupterwerb) ist es teurer.
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13.11.2009 21:09 |
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