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Befähigungsnachweis zum Transport von Tieren |
Diana
Reitpferd
Dabei seit: 17.10.2007
Beiträge: 747
Herkunft: Waldsolms
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Befähigungsnachweis zum Transport von Tieren |
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gefunden in "Pferde regional, Bayern & Hessen"
Seit dem 05.01.08 ist die neue Tierschutzverordnung, eine EU-Vorschrift, in deutsches Recht umgesetzt. Danach muss jeder Landwirt/Pferdehalterder der eigene Tiere im eigenen Hänger aus wirtschaftlichem Interesse mehr als 65km und bis zu max.8 Stunden transportiert, einen Befähigungsnachweis zum Transport von Tieren vorlegen können.
Unter diese Regelung fallen Tiertransporte zB zu Auktionen, Schauen, zum Schlachthof, Aufzüchter die der Landwirt/Pferdehalter selbst durchführt. Auch gilt diese Vorschrift wenn fremde Pferde im Auftrag von anderen, zB Einstellern, gegen Entgeld transportiert werden. Die Regelung gilt nicht für den Transport von eigenen Pferden. Voraussetzung für diesen Nachweis ist eine Schulung.
Die Kölner Pferdeakademie bietet diese im Rahmen des FN-Sachkundelehrgangs an. Nächster Termin ist der 1. - 4. Mai 2008. Info: 0221 406 4824 oder info@koelnerpferdeakademie.de
__________________ Das mir das Pferd das Liebste sei, sagst du o Mensch sei Sünde? Das Pferd blieb mir im Sturme treu der Mensch nicht mal im Winde.
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05.03.2008 09:12 |
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FraukeF
Dabei seit: 06.11.2007
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Herkunft: Rhein-Sieg-Kreis
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RE: Befähigungsnachweis zum Transport von Tieren |
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Wichtiger Hinweis, danke
__________________ Die wahren Entdeckungsreisen bestehen nicht im Kennenlernen fremder Landstriche, sondern darin, die Dinge mit anderen Augen zu sehen. (M.Proust)
Komm wir essen, Opa------Satzzeichen retten Leben!
https://www.facebook.com/FraukeFuhrmannBarhufpflege
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05.03.2008 09:22 |
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MANU
Administrator
Dabei seit: 05.10.2007
Beiträge: 0
Herkunft: Sachsen
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Zu dem Thema hatt ich auch schon mal was in der Cavallo oder Pegasus gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, betrifft das vorallem aber die Leute, die gewerblich mit Pferden zu tun habe.
Klick
__________________ "Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen." Erich Kästner
LG
MANU
meine Facebook-Seite
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05.03.2008 09:51 |
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sölvi
Jungpferd
Dabei seit: 11.10.2007
Beiträge: 137
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Zitat: |
(5) Diese Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt
wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines
Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik
erfolgt. |
also bleibt der private Transport von dieser Regelung unberührt.
__________________ gruß matthias
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05.03.2008 10:05 |
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Rosinante unregistriert
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RE: Befähigungsnachweis zum Transport von Tieren |
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Zitat: |
Original von Diana
gefunden in "Pferde regional, Bayern & Hessen"
Seit dem 05.01.08 ist die neue Tierschutzverordnung, eine EU-Vorschrift, in deutsches Recht umgesetzt. Danach muss jeder Landwirt/Pferdehalterder der eigene Tiere im eigenen Hänger aus wirtschaftlichem Interesse mehr als 65km und bis zu max.8 Stunden transportiert, einen Befähigungsnachweis zum Transport von Tieren vorlegen können.
Unter diese Regelung fallen Tiertransporte zB zu Auktionen, Schauen, zum Schlachthof, Aufzüchter die der Landwirt/Pferdehalter selbst durchführt. Auch gilt diese Vorschrift wenn fremde Pferde im Auftrag von anderen, zB Einstellern, gegen Entgeld transportiert werden. Die Regelung gilt nicht für den Transport von eigenen Pferden. Voraussetzung für diesen Nachweis ist eine Schulung.
Die Kölner Pferdeakademie bietet diese im Rahmen des FN-Sachkundelehrgangs an. Nächster Termin ist der 1. - 4. Mai 2008. Info: 0221 406 4824 oder info@koelnerpferdeakademie.de |
Jetzt bin ich verwirrt. Also Sachkundenachweis ja oder nein ? Für Transport zum Turnier und Freundin fährt mit ihrem Pferd mit ?? Oder Urlaub ???
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05.03.2008 10:19 |
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sölvi
Jungpferd
Dabei seit: 11.10.2007
Beiträge: 137
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es geht immer um den Begriff "in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit". solange ihr gegenseitig eure Pferde ohne Bezahlung transportiert, könnt ihr das wie bisher ohne Sachkundenachweis tun- vorausgesetzt ihr habt keinen landwirtschaftlichen Status.
__________________ gruß matthias
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05.03.2008 10:39 |
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Rosinante unregistriert
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Zitat: |
Original von sölvi
es geht immer um den Begriff "in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit". solange ihr gegenseitig eure Pferde ohne Bezahlung transportiert, könnt ihr das wie bisher ohne Sachkundenachweis tun- vorausgesetzt ihr habt keinen landwirtschaftlichen Status. |
Danke...
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05.03.2008 10:43 |
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Tippelchen
Reitpferd
Dabei seit: 09.10.2007
Beiträge: 1.395
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Ich bin aber auch verwirrt!
Wenn wir unseren Hengst zu einer HengstSCHAU bringen, brauchen wir dann so einen Nachweis? Das gibt allerdings kein Geld.
Oder mit der Quadrille? Das ist ja auch eine SCHAU-Nummer, wo uns sogar die Unkosten bezahlt werden...
Hilfe! Und vorallem, was kostet das Ganze denn??
__________________ Distanz-Fino: 364km i.d.W.
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05.03.2008 11:07 |
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Velvakandi
Einhorn
Dabei seit: 07.10.2007
Beiträge: 7.819
Herkunft: Dresden
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Oder wenn man ein Pferd verkauft hat (wirtschaftlich? gilt das für privatverkäufer oder nur für gewerbliche?) und bringt es zum neuen Besitzer?
Oder man bringt anderer Leute Pferde gegen Spritkostenübernahme zum Turnier?
__________________ Gangpferdedistanzler
Paso Fino Mina de Oro 492 km in der Wertung
Isländer Velvakandi frá Árbakka 40 km in der Wertung
All that is gold does not glitter,
Not all those who wander are lost.
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05.03.2008 11:18 |
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MANU
Administrator
Dabei seit: 05.10.2007
Beiträge: 0
Herkunft: Sachsen
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In einer der beiden oben genannten Zeitschriften stand, dass dern Nachweis bei vorhandenem Sachkundennachweis irgendwas um die 30 Euro kostet - Lehrgang dauert nur eine Stunde. Hat man den aber nicht, kostet es über 300 Euro - 3tägiger Lehrgang.
Ich denke, näheres können sicher die entsprechenden regionalen Landespferdeverbände sagen.
__________________ "Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen." Erich Kästner
LG
MANU
meine Facebook-Seite
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05.03.2008 13:16 |
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pasocali
Jungpferd
Dabei seit: 09.10.2007
Beiträge: 157
Herkunft: Deutschland - Hessen
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Am vergangenen Samstag war ich auf der Mitgiederversammlung des Hessischen Pony- und Pferdezuchtverbands. Dort hielt eine Tierärztin von der veterinärbehörde aus giessen einen Vortrag über Arzneimittelrecht und gab weiterhin einen kurzen Überblick über diese Transportverordnung. Diese Verordnung betrifft uns private Pferdehalter nicht, auch nicht, wenn wir mal ein Pferd verkaufen und zum neuen Besitzer fahren. Die Verordnung betrifft nur gewerbliche Transporteure und Leute, die ihren Lebensunterhalt mit den Pferden/Pferdezucht verdienen.
Liebe Grüße
Sandra
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05.03.2008 13:24 |
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rivera
Dabei seit: 07.10.2007
Beiträge: 7.994
Herkunft: Schleswig-Holstein
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die fn hatte schon mal formuliert, dass es auch nicht landwirte, züchter etc betreffen soll, die pferde mit equidenpass transportieren. auch nicht, wenn diese zu zuchtzwecken, showzwecken oder turnieren über eine grössere entfernung als 65 km gefahren werden. ich suche das mal raus und poste es dann, uns betrifft es ja auch als landwirte (weg zum hengst minimal 70 km).
__________________ Mangalarga Marchadores - Gangpferdevergnügen ohne Grenzen.
Meine Homepage:
Dagmar Heller - Rund um das gesunde Reiten
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05.03.2008 21:29 |
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