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Pferdepass vorhanden aber keine Eigentumsurkunde und nun? |
Pearl
Remonte
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Pferdepass vorhanden aber keine Eigentumsurkunde und nun? |
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Kaufte im guten Glauben von einer langjährigen Bekannten eine Islandstute. Die Bekannte meinte sie habe keine Zeit mehr für das geliebte Pony, aber eher war es wohl wie raus kam massive Geldnot. Sie gab mir beim Abholen den Pferdepass, die Eigentumsurkunde läge bei den Eltern im Tresor, bekäme ich nach Weihnachten. Leider kam keine Urkunde, bis heute nicht, aber ich kann sie nicht mehr zählen, unzählige Ausreden weshalb worum sie mir bisher die Urkunde nicht geben könne. Freundliche Hinweise, Du wenn sie weg ist, kein Beinbruch, mit notariller Versicherung kann man eine neue beantragen. Darauf hin erboste Antwort, die sei nicht weg. So zieht sich das ganze seid 5 Monaten hin. Inzwischen kommt die Bekannte die auch weiter eine RB an dem Pferd hat nicht mehr, geht nicht als Telefon, reagiert nicht auf Mails, Einschreiben kommen zurück, weil die Bekannte absichtlich ihren Briefkasten zugeklebt hat 8so vermeidet man wohl Rechungen, Mahnungen ud mehr). Ich habe erst mal 50 % Kaufpreis einbehalten bis ich die Urkunde habe.
Wer weiß wer nun der Besitzer ist? Ich die den Pferdepass hat und einen Kaufvertrag mit Zusatz das das Pferd frei von rechten Dritter ist. Sie, die vermutlich nicht mal die Urkunde hat (ich nehme an die hat jemand wo Geld offen war als Pfand erhalten), der jenige Unbekannte der ggf die Urkunde hat?
Kann theoretisch dieser Unbekannten jederzeit kommen und die Herausgabe des Pferdes verlangen und wenn ja was passiert mit meinen Kosten, stecke nun gut ins Pferd rein, da Mangel an Zink, da seid 3 Jahren nicht mehr geimpft worden....
Es ist ärgerlich, man vertraut Bekannten und wird dabei über´s Ohr gehauen.
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08.04.2013 14:51 |
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feeh
Jungpferd
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frag doch mal bei einem anwalt für pferderecht nach.
eins weiß ich aber sicher,..... ne eigentumsurkunde bringt nicht wirklich viel... wenn du einen kaufvertrag hast in dem drin steht das du kaufst und sie verkauft udn du nachweisen kansnt, das du z.b. in der zeit seit dem vertrag für dei verbringungskosten aufgekommen bist etc. dann hilft ihr dieurkunde nicht sehr viel.. kannst du einfach neu beantragen. auch du kannst beglaubigen das es diese nicht mehr gibt..
würde die urkunde neubeantragen und den fehlenden betrag abzüglich aller kosten betreff urkunde ihr überweisen.
aber ein guter anwalt für pferderecht hilft dir da sicher am kompetentesten weiter.
grüße feeh
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08.04.2013 15:42 |
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walkaloosa
Reitpferd
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Ich habe von der FN auch lediglich den E Pass bekommen, aber keine Eigentumsurkunde. Ich habe allerdings den Kaufvertrag und die Papiere...vielleicht hat sie gar keine Eigentumsurkunde? Wie gesagt ich hatte gar keine bekommen...
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08.04.2013 18:18 |
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Pearl
Remonte
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Doch sie hat eine, war vor einigen Jahren dabei als sie das Pferd kaufte.
Ja, kann man neu beantragen, aber leider kann ich das nur wenn sie den Zettel der FN ausfüllt und darin bestätigt die Urkunde verloren zu haben und das noch mit Notarstempel. Nur sie darf das , nicht ich, leider. Und sie will das nicht tun, wieso auch immer sie das nicht will, sie behauptet immer sie habe die Urkunde. Denke sie will nicht das die ca 300 € für Neusaustellung der Urkunde dann abgezogen werden vom Restbetrag.
Gute Idee mit Anwalt für Pferderecht. danke.
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08.04.2013 18:42 |
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Raio
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Also meines Wissens ist die Eigentumsurkunde das ausschlaggebende Papier, nicht der Equidenpaß. Das ist so wie beim Auto: Wer den Fahrzeugbrief hat, ist der Eigentümer, derjenige mit dem Fahrzeugschein ist nur der Besitzer. Dem Eigentümer gehört die Sache, der Besitzer ist der, der aktuell über die Sache verfügt. Den Equidenpaß muß ja z.B. auch ein Transporteur dabei haben, obwohl ihm das Pferd nicht gehört. Ich würde auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um das schnellstmöglich zu klären.
Gruß Beate
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08.04.2013 18:48 |
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stechmuecke
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Wann wird denn eigentlich die eigentumsurkunde ausgestellt? weil, ich hab nämlich auch keine und habe mein Pferd nun schon seit 3,5 Jahren. Hab sie vom Züchter und hab sie noch immer bei ihm stehen. Er hat irgendwann, als ich ihn darauf angesprochen hatte, überlegt, ob er überhaupt sowas hat. Habe dann aber immer vergessen, noch weiter nachzuhaken, weil es bisher nicht relevant war. aber ich muss da schon auch öfter dran denken und ich wär auch mal froh, wenn ich die Urkunde hätte
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08.04.2013 20:31 |
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feeh
Jungpferd
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nochmal.. es gibt viele pferde die haben gar keine eigentumsurkunde..
und es ist ein fehlglaube zu glauben das derjenige der eigentümer ist, der diesehat. eigentümer ist der de rnachweisenkanndas er die ksoten des pferdes die letzten jahre getragen hat.
sprich kauft dein mann dir ein pferd udn schenkt es dir und er zahlt aber alle kosten von seinem eigenen konto über einen gewissen zweitraum und ihr reitet das pferd gemeinsam, dann könnte er im falle eriner trennung behaupten es sei sein pferd auch wenn dein name auf de reigentumsurkunde steht... selbige ist nicht viel wert.
außer einem notar kein übrigens auch kein zuchtverband oder ponyclub ein eigentum bescheinigen geht eigentlich gesetzlich gar nicht.
aber sie gibt ein gutes gefühl.
grüße feeh
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08.04.2013 21:43 |
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Rouge
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das mit der fehlenden Eigentumsurkunde ist nicht so tragisch. Du hast den Kaufvertrag mit der Versicherung, dass das Pferd frei von Rechten Dritter ist. Wahrscheinlich steht aber auch drin, dass das Pferd bis zur endgültigen Bezahlung ihr Eigentum bleibt.
Der Vergleich mit dem KFZ-Brief hinkt etwas. Dieser wird von einer Behörde ausgestellt, die FN ist ein eingetragener Verein.
Ich würde mit der FN telefonieren, denen erklären, dass sich die Verkäuferin weigert die Eigentumsurkunde herauszugeben, das Pferd auf mich umschreiben lassen und eine Zweitschrift der Eigentumsurkunde anfordern (wenn Du meinst, dass Du die unbedingt haben möchtest, brauchen tust Du sie nicht). Dann die Kosten der Verkäuferin abziehen und den Rest überweisen. Wenn sie finanziell so klamm ist, wird sie Dich kaum verklagen wollen. Sicherheitshalber kannst Du das ja noch mit einem Anwalt besprechen.
Übrigens: Postzustellungsurkunden (teuer!) gelten auch bei zugeklebtem Briefkasten und Nichtabholung als zugestellt!
Viel Erfolg! - Und berichte mal, wie es ausgegangen ist.
__________________ SP
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rouge: 09.04.2013 12:09.
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09.04.2013 10:29 |
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MANU
Administrator
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Vielleicht helfen die Links weiter.
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MANU
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09.04.2013 11:00 |
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Pearl
Remonte
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Zitat: |
Original von MANU
Vielleicht helfen die Links weiter.
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Danke für den Link, das ist ja mal ausführlich was zu dem Thema!!!
Mein Anwalt schreibt die betreffende Person auch noch mal an. Werde berichten was am Ende bei raus gekommen ist, kann aber dauern.
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09.04.2013 12:18 |
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stechmuecke
Reitpferd
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12.04.2013 21:29 |
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fjoerdis
Pegasus
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Boah, das ist ja ganz schön krass... :-O
Gerade weil ja der Pass immer beim Pferd sein sollte, also es ja nicht immer vermieden werden kann, ihn aus der Hand zu geben.
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13.04.2013 11:48 |
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isigoing
Remonte
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Aber diese Urteile (aus dem Töltknoten-Link) haben mir damals (ich kannte sie schon länger
) nur wieder gezeigt, dass es nicht sein kann, dass man den Equidenpass permanent auf der Hand gibt. Wenn er am Stall liegt, hätte ja jemand Zugriff auf Pferd und Pass (und im Zweifelsfall auch noch Sattelzeug ...) und könnte damit wer-weiß-was machen. Wenn er es drauf anlegt.
Einem SB möchte man das natürlich nicht unterstellen, ganz sicher nicht, aber solche Sprüche wie "Wir verwahren die Pässe dann im Büro bei uns, da könnte Ihr ja jederzeit ran, ist ja immer offen ..." wecken eben seither mein Misstrauen. Denn wenn ich da immer ran kann, dann ja wohl auch derjenige, der da nichts zu suchen hat bei meinem Equidenpass.
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13.04.2013 16:17 |
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fjoerdis
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Also ich hab meinen Pass auch immer bei mir zuhause und geb ihn auch nur Personen meines Vertrauens in die Hand. Allerdings dachte ich bisher auch immer, dass die Eigentumsurkunde maßgeblicher Nachweis für den Besitz des Pferdes ist. Scheint aber ja ein fataler Irrtum zu sein. Echt erschreckend.
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15.04.2013 10:55 |
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Rouge
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@stechmücke
danke für den Link im Töltknoten. Irgendwie habe ich diesen Artikel beim Lesen übersehen.
Man kann übrigens bei der FN problemlos ein Pferd im Equidenpass auf sich umtragen lassen, ohne dass eine Eigentumsurkunde beigelegt werden müsste. Habe ich schon gemacht.
Wichtig ist denke ich die Warnung auch das Original des E-Passes nicht aus der Hand zu geben.
__________________ SP
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15.04.2013 16:08 |
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Raio
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Ich finde unsere Justiz auch mal wieder erschreckend und mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar. Was soll man denn z.B. machen, wenn man sein Pferd mit einem gewerblichen Transporteur fahren läßt ? Laut Vorgabe müsste der ja dabei den E-Pass mitführen, weil es ein "Verbringen" des Pferdes ist.
Ratlose Grüße
Beate
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17.04.2013 07:17 |
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Rouge
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@Raio
das ist doch der ganz normale Wahnsinn in unserem Staat.
Kein Richter kennt alle Gesetze. Das eine Amt genehmigt was, das andere Amt sagt, "so geht das aber nicht".
Beispiel:
Du kriegst einen Koppelzaun mit 3 Bändern und maximaler Höhe von 120 cm genehmigt (das ist übrigens der Standard der genehmigt wird.)
Der Zaun ist für Shettys nicht dicht genug und für Warmblüter nicht hoch genug. Wenn dann ein Großpferd drüber geht und etwas passiert, dann sagt der Gutachter, dass der Zaun für Großpferde nicht hoch genug war...
noch mal zum Thema Equidenpass:
Ich kenne einen Fall von einem Einsteller, der sich geweigert hat den Originalequidenpass beim SB zu hinterlegen. Genau mit der Argumentation, dass jeder an die E-Pässe dran kommt, die in einem normalerweise nihct besetzten Büro liegen. Das gab dann ziemliches Theater, das sich durch einen Anruf beim zuständigen VET-Amt sofort als ungerechtfertigt zeigte. Dort wurde gesagt, dass ihnen eine Kopie absolut reicht. Sollte es bei einer Kontrolle irgendwelche Zweifel geben, müsste hat das Original nachträglich vorgelegt werden.
__________________ SP
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17.04.2013 10:23 |
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