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Pferd auf der Weide von Jäger erschossen |
ALF
Jungpferd
  

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Zitat: |
Original von Gáski
Sollte eine Versicherung im Vorwege einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht den vollen Wert des Pferdes zahlen, wobei das natürlich Definitionssache ist, würde ich auf die Restsumme immer klagen, und zwar gegen den Schädiger. Sollte ich Recht bekommen und sein Versicherungsschutz deckt diese Summe nicht, muss derjenige diese wohl aus seinem Privatvermögen begleichen. |
Ach Mädels, das ist ja alles richtig so, aber trotzdem theroretischer Kram:
Welche auch immer begrenzte Versicherungssumme sollte denn so gering sein, dass sie für den Schadenersatz eines Pferdes nicht ausreicht?
Und natürlich gibt es Umstände, dass eine Versicherung nicht leistet und der Schädiger in Anspruch genommen wird, so z.B. bei einer vorsätzlichen Tat oder er hat die Versicherungsprämie nicht gezahlt oder oder....
Das liegt hier doch offensichtlich gar nicht vor.
Dass der Jäger nicht im Vorfeld bereits Kosten übernommen und aus eigener Tasche bezahlt hat (wie das die eine oder andere gefordert hatte), ist doch logisch:
Wenn ich z.B. einen Schaden mit meinem Fahrzeug schuldhaft verursache, zahle ich ja auch nicht vorweg schonmal etwas, sondern gebe die Angelegenheit an meine Versicherung weiter.
Nun ja, ihr könnt euch ja gerne weiter in formaljuristischen Kategorien äußern. An der Situation wird das nichts ändern...
Fröhliche Grüße aus Bochum
ALF
__________________ Ein Spezialist ist einer, der von immer weniger immer mehr weiß, bis er von nichts alles weiß.
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11.05.2015 12:41 |
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Anni

Remonte
   

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Dieser Aushungertaktik mancher Versicherungen muss endlich mal ein Riegel vorgeschoben werden!
Ist der Jäger damals angezeigt worden? (ich habe es im Text nicht gefunden)
Ich würde den Jäger anzeigen und höchstpersönlich in die Haftung nehmen, mit Frist, Mahnbescheid und Tralala.Dann kommt garantiert Leben in die Abwicklung.
__________________ Leben allein genügt nicht, sagte der Schmetterling. Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man auch haben.
(Hans Christian Andersen)
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11.05.2015 18:10 |
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Fio

Jährling
 
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Hallo Alf,
Zitat: |
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Versicherungsgesellschaft den Fall und nur mit ihr kann sich ein Geschädigter dann auseinandersetzen. |
Darauf habe ich mich bezogen, und das ist einfach Quatsch.
Ob das theoretischer oder praktischer Quatsch ist, ist mir eigentlich egal. ;-)
Einen schönen Gruss aus Köln,
Fio
Edit: Oh, und ich vergass. Es gibt ganz praktisch gerade bei Autoschäden ne Menge Leute, die einfach zahlen, und den Versicherer da raus lassen, um Prozente zu sparen, oder einfach weil sie keine Lust auf Stress haben.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Fio: 11.05.2015 20:49.
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11.05.2015 20:46 |
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picada

Reitpferd

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Themenstarter
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Linke mich auch kurz wieder ein.
Es wurde gegen den Jäger Anklage erhoben - Mitte April sollte dann die Anhörung stattfinden. Zu dieser kam es allerdings nicht, da die Versicherung einlenkte und den Betrag, den die Fachleute ermittelt hatten, bezahlte!
Ihnen wurde wohl auch klar, dass sie (ob nun der Jäger oder die Versicherung) den Gerichtsfall verloren hätten.
Richtig so, die Zermürbungstaktik der Versicherung hat nicht funktioniert.
Endlich kann abgeschlossen werden.....
__________________ Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum!
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11.05.2015 20:54 |
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Zambezi

Pegasus


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Super, Picada
Was lange währt ...
Wenn es anders ausgegangen wäre, hätte mich das schon sehr gewundert ... da hätte die Versicherung aber schon eher draufkommen können.
__________________ Wer auf dem Pferd arbeitet, hat dort nichts zu suchen.
(Nuno Oliveira)
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11.05.2015 21:03 |
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Pelle

Jährling
 

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Endlich, das wurde auch Zeit.
Ich weiß nicht, ob du es geschrieben hast: Hatte das denn wenigstens Konsequenzen für den Jäger? Bußgeld und so?
__________________ Viele Grüße
Petra
**Kommen Sie zu uns, wir verreiten auch IHR Pferd**
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11.05.2015 21:22 |
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Gáski unregistriert
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Zitat: |
Original von ALF
Zitat: |
Original von Gáski
Sollte eine Versicherung im Vorwege einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht den vollen Wert des Pferdes zahlen, wobei das natürlich Definitionssache ist, würde ich auf die Restsumme immer klagen, und zwar gegen den Schädiger. Sollte ich Recht bekommen und sein Versicherungsschutz deckt diese Summe nicht, muss derjenige diese wohl aus seinem Privatvermögen begleichen. |
Ach Mädels, das ist ja alles richtig so, aber trotzdem theroretischer Kram:
Welche auch immer begrenzte Versicherungssumme sollte denn so gering sein, dass sie für den Schadenersatz eines Pferdes nicht ausreicht?
Und natürlich gibt es Umstände, dass eine Versicherung nicht leistet und der Schädiger in Anspruch genommen wird, so z.B. bei einer vorsätzlichen Tat oder er hat die Versicherungsprämie nicht gezahlt oder oder....
Das liegt hier doch offensichtlich gar nicht vor.
Dass der Jäger nicht im Vorfeld bereits Kosten übernommen und aus eigener Tasche bezahlt hat (wie das die eine oder andere gefordert hatte), ist doch logisch:
Wenn ich z.B. einen Schaden mit meinem Fahrzeug schuldhaft verursache, zahle ich ja auch nicht vorweg schonmal etwas, sondern gebe die Angelegenheit an meine Versicherung weiter.
Nun ja, ihr könnt euch ja gerne weiter in formaljuristischen Kategorien äußern. An der Situation wird das nichts ändern...
Fröhliche Grüße aus Bochum
ALF
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Vorweg ich bin kein "Mädel" und du gehts mir irgendwie ein wenig auf den Geist mit deiner ironisierenden "Gutmenschenart". Ist es deine Intention Sachverhalte bewusst mit dieser Vorgehensweise zu entwerten oder bist du Lobbyist der Versicherungswirtschaft?
Zum Sachverhalt: Es geht nicht darum, ob die Versicherungssumme von üblicherweise 10, 12 oder 15 Millionen je Schadensereignis ausreicht, um den Schaden theoretisch zu decken, sondern ob dieser überhaupt in voller Höhe erstattet wird. Oftmals drehen und wenden sich Versicherungsgesellschaften schon bei Schäden im geringeren dreistelligen Bereich und wenden jede Verzögerungstaktik und jedes vermeindliche "Schlupfloch" an, um nicht oder weniger zahlen zu müssen, als eigentlich erforderlich wäre. Das muss man nicht hinnehmen und klagen würden man in einem solchen Fall nicht gegen die Versicherung sondern den Schädiger. In welcher Form dieser dann eventuell von der Versicherung rechtlich vertreten wird, was häufiger bei Haftpflichtschäden der Fall ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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12.05.2015 08:05 |
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ALF
Jungpferd
  

Dabei seit: 16.10.2013
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Zitat: |
Original von Gáski
Vorweg ich bin kein "Mädel"...
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Sorry, da hast du natürlich Recht.
Da hätte ich besser mal sorgfältiger recherchieren sollen. Aber da hier im Forum kaum Männer unterwegs sind und ich aus einem anderen Forum Gaski als weibliches Mitglied kenne, ist das halt passiert.
Zitat: |
Original von Gáski
Ist es deine Intention Sachverhalte bewusst mit dieser Vorgehensweise zu entwerten oder bist du Lobbyist der Versicherungswirtschaft?
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Ich bin kein Lobbyist der Versicherungswirtschaft, aber als Versicherungsmakler im Sachgeschäft tätig und habe vielleicht deshalb einen etwas anderen Ansatz bei der Betrachtung von Schadenfällen.
Es ist nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht einer Versicherung, bei Schadenersatz genau zu prüfen, ob die verlangten Entschädigungen von der Höhe her gerechtfertigt sind. Dies ist nicht zuletzt im Sinne aller Versicherten, denn davon hängen auch die Versicherungsprämien ab, die wir alle für unsere Absicherungen zahlen müssen. Und meine Mandanten freut es wenig, wenn sie wieder einmal eine Prämienerhöhung aufgrund der allgemeinen Schadenhöhe erhalten. Dir dürfte es da kaum anders gehen.
Natürlich gibt es Gesellschaften die die Regulierungen in die Länge ziehen. Da hilft es nur, von Anfang an einen versierten Anwalt zu Hilfe zu nehmen, der für den Geschädigten die Sache in die Hand nimmt.
Zitat: |
Original von Gáski
Zum Sachverhalt: Es geht nicht darum, ob die Versicherungssumme von üblicherweise 10, 12 oder 15 Millionen je Schadensereignis ausreicht, um den Schaden theoretisch zu decken, sondern ob dieser überhaupt in voller Höhe erstattet wird. Oftmals drehen und wenden sich Versicherungsgesellschaften schon bei Schäden im geringeren dreistelligen Bereich und wenden jede Verzögerungstaktik und jedes vermeindliche "Schlupfloch" an, um nicht oder weniger zahlen zu müssen, als eigentlich erforderlich wäre. Das muss man nicht hinnehmen und klagen würden man in einem solchen Fall nicht gegen die Versicherung sondern den Schädiger. In welcher Form dieser dann eventuell von der Versicherung rechtlich vertreten wird, was häufiger bei Haftpflichtschäden der Fall ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. |
In der Sache hast du völlig Recht. Was allerdings auch nichts anderes bedeutet, als das, was ich auch geschrieben habe.
Als Ergebnis bleibt nach wie vor:
"An der Situation wird das nichts ändern..."
Viele Grüße von Mann zu Mann
ALF
__________________ Ein Spezialist ist einer, der von immer weniger immer mehr weiß, bis er von nichts alles weiß.
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12.05.2015 15:12 |
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Wisy

Einhorn
 

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*öhm* ALF, schleimen steht dir nicht
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12.05.2015 16:01 |
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ALF
Jungpferd
  

Dabei seit: 16.10.2013
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Zitat: |
Original von Wisy
*öhm* ALF, schleimen steht dir nicht
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Aber Wisy, meine Liebe, du scheinst völlig übersehen zu haben, dass es sich um einen Austausch von zwei Männern gehandelt hat.
Da argumentiert man halt pragmatisch, sachbezogen und auf einem hohen intellektuellem Standard...
Das sind wir unserer Führungsrolle im Angesicht der menschlichen Entwicklungsgeschichte einfach schuldig!
Aber jetzt genug davon. Schließlich handelt es sich in diesem Thread grundsätzlich um ein tragisches Ereignis. Das will ich nicht verwässern und ziehe mich wieder zurück.
Fröhliche Grüße aus Bochum
ALF
__________________ Ein Spezialist ist einer, der von immer weniger immer mehr weiß, bis er von nichts alles weiß.
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12.05.2015 19:01 |
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